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Home » Diese Etiketten-Regeln gelten ab 2026
Leben

Diese Etiketten-Regeln gelten ab 2026

By zeit-heute.deApril 7, 20262 Mins Read
Diese Etiketten-Regeln gelten ab 2026
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Schluss mit Konfitüre

Marmelade darf jetzt endlich wieder Marmelade heißen

07.04.2026 – 17:59 UhrLesedauer: 2 Min.

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Marmelade auf einem Brötchen: Ab 2026 darf Fruchtaufstrich wieder offiziell „Marmelade“ heißen. (Quelle: DejanKolar)

Marmelade ist nicht mehr gleich Marmelade – oder doch? Eine neue Regel sorgt im Supermarkt für weniger Verwirrung, aber auch für Überraschungen.

Die einen haben sich vielleicht gewundert, anderen ist es gar nicht aufgefallen: Wer im Supermarktregal nach Marmelade greift, packt streng genommen meist Produkte mit der Bezeichnung „Fruchtaufstrich“, „fruchtiger Aufstrich“ oder „Konfitüre“ in den Einkaufswagen. Aber mit der Wortklauberei ist bald Schluss.

Ab dem Sommer 2026 darf „Marmelade“ offiziell so heißen, wie ihre Fans sie ohnehin nennen: Der Begriff „Marmelade“ ist dann nicht mehr nur Zubereitungen aus Zitrusfrüchten vorbehalten, sondern darf auch bei süßen Aufstrichen aus Erdbeeren, Himbeeren oder Aprikosen verwendet werden. Darauf weist das Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) hin.

Der Grund: Die EU hatte die „Frühstücksrichtlinie“ vor zwei Jahren geändert. Mit der Umsetzung in deutsches Recht ist nun das jahrzehntelange Sprach-Wirrwarr vom (Frühstücks-)Tisch. Denn bisher durfte im Handel nur Konfitüre aus Zitrusfrüchten als „Marmelade“ bezeichnet werden. Alle anderen Fruchtaufstriche mussten eben als „Konfitüre“ oder „Fruchtaufstrich“ verkauft werden.

Ausnahmen gab es lediglich für die Direktvermarktung. Im alltäglichen deutschen Sprachgebrauch ist das alles kaum angekommen – oder wer hat sich zum Frühstück schon ein „Konfitürenbrot“ gemacht?

Mit der Änderung der Konfitüren-Verordnung dürfen alle fruchtigen Aufstriche als „Marmelade“ bezeichnet werden. Die Bezeichnung „Zitrusmarmelade“ ersetzt dann den Begriff „Marmelade“ bei Zitrusfrüchten.

Die Änderung wurde durch den Brexit angestoßen. Die britische Regierung hatte sich bereits vor fünf Jahren von der alten EU-Regelung verabschiedet und den Begriff „Marmelade“ für Fruchtaufstriche zurückgeholt. Inzwischen zog die EU nach. Am Frühstückstisch der Verbraucherinnen und Verbraucher ändere das wohl wenig, so Gabriele Kaufmann vom BZfE. Aber der rechtlich korrekte Sprachgebrauch werde damit ein wenig alltagsnäher.

Es gibt noch eine Neuerung: Der Mindestfruchtgehalt wird von 350 auf 450 g je Kilo angehoben, bei der Bezeichnung „Extra“ von 450 auf 500 g pro Kilo.

Spätestens ab dem 14. Juni 2026 müssen alle ab dato neu produzierten Aufstriche nach der neuen Regelung gekennzeichnet werden. Bis dahin hergestellte Bestände dürfen wie gehabt abverkauft werden.

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