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Home » Justizministerin Hubig will Schwarzfahren entkriminalisieren
Politik

Justizministerin Hubig will Schwarzfahren entkriminalisieren

By zeit-heute.deApril 7, 20262 Mins Read
Justizministerin Hubig will Schwarzfahren entkriminalisieren
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Überlastete Gerichte und Gefängnisse

Justizministerin Hubig will Schwarzfahren entkriminalisieren

Aktualisiert am 07.04.2026 – 07:44 UhrLesedauer: 1 Min.

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Stefanie Hubig: „Aus meiner Sicht sprechen gute Gründe für eine Entkriminalisierung.“ (Quelle: IMAGO/imago)

Bisher gilt: Wer ohne gültigen Fahrschein fährt, riskiert eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig möchte das nun ändern.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat sich für eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens ausgesprochen. „Aus meiner Sicht sprechen gute Gründe für eine Entkriminalisierung“, sagte Hubig der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ).

Angesichts überlasteter Gerichte und Gefängnisse stellte sie die derzeit geltende Praxis infrage: „Gehören Menschen, die sich keinen Fahrschein leisten können und schließlich mit einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis landen, wirklich dorthin?“

Die Ministerin verwies darauf, dass die Verfahren viele Ressourcen in der Justiz binden würden, die anderswo sinnvoller eingesetzt werden könnten. Im Rahmen der geplanten Modernisierung des Strafrechts, auf die sich die schwarz-rote Koalition verständigt habe, müsse deshalb auch die Strafwürdigkeit des Schwarzfahrens kritisch geprüft werden.

Wer ohne gültigen Fahrschein in Bus und Bahn unterwegs ist, begeht bislang eine Straftat – und riskiert eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Wer gerichtlich verhängte Geldstrafen nicht zahlen kann, riskiert eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe.

Neben Hubig drängt auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) auf eine Entkriminalisierung. „Der soziale Nutzen der Strafbarkeit ist zweifelhaft, der Schaden für die Allgemeinheit dagegen immens“, sagte Swen Walentowski vom DAV der „NOZ“. Dem Verein zufolge betragen die Kosten für Verfahren und Haftstrafen rund 200 Millionen Euro jährlich.

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