Close Menu
  • Startseite
  • Deutschland
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Unterhaltung
  • Gesundheit
  • Panorama
  • Leben
  • Mobilität
  • Digital
  • Sport
  • Mehr
    • Webgeschichten
    • Trending
    • Pressemitteilung
Trending
Kleinflugzeug explodiert über Wohngebiet: Polizei rätselt über Ziel

Kleinflugzeug explodiert über Wohngebiet: Polizei rätselt über Ziel

Mai 19, 2026
Schloss Clemenswerth Sögel – Barock-Perle im Wald

Schloss Clemenswerth Sögel – Barock-Perle im Wald

Mai 19, 2026
Neymar fährt mit nach Brasilien – Jubel in Rio

Neymar fährt mit nach Brasilien – Jubel in Rio

Mai 19, 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
Webgeschichten
Facebook X (Twitter) Instagram
Zeit Heute
Abonnieren
  • Startseite
  • Deutschland
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Unterhaltung
  • Gesundheit
  • Panorama
  • Leben
  • Mobilität
  • Digital
  • Sport
  • Mehr
    • Webgeschichten
    • Trending
    • Pressemitteilung
Home » Diese zwei Wege gibt es vor dem Erbfall
Wirtschaft

Diese zwei Wege gibt es vor dem Erbfall

By zeit-heute.deMärz 31, 20262 Mins Read
Diese zwei Wege gibt es vor dem Erbfall
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email

Frag t-online

Kann ich das Erbe vor Eintritt des Erbfalls ausschlagen?


Aktualisiert am 31.03.2026 – 06:58 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Paar am Küchentisch mit Laptop und Unterlagen: Wer nichts mit einem Erbe zu tun haben möchte, sollte früh, aber nicht vorschnell handeln. (Quelle: shapecharge)

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um Erbschaften.

Es gibt viele Gründe, warum Menschen ein Erbe lieber gar nicht erst antreten möchten. Vielleicht ist der Nachlass überschuldet und sie fürchten, für Kredite oder offene Rechnungen haften zu müssen. Vielleicht ist das Verhältnis zum möglichen Erblasser seit Jahren zerrüttet. Oder sie möchten sich schlicht nicht mit organisatorischen Pflichten wie Beerdigung oder Nachlassabwicklung belasten.

In jedem Fall stellt sich früh eine naheliegende Frage, so auch einem t-online-Leser, der wissen möchte: „Kann ich ein Erbe schon vor dem Tod ausschlagen – also bevor der Erbfall überhaupt eintritt?“

Vorher geht das nicht. Das Gesetz (§ 1946 BGB) ist hier eindeutig: Eine Ausschlagung vor dem Tod ist unwirksam. Erbrechtsexperte Georg Weißenfels erklärt: „Hätten Sie also verfrüht die Ausschlagung erklärt, müssten Sie dies zwingend nach Eintritt des Erbfalls nachholen, wenn Sie nicht ungewollt in die Erbenrolle kommen wollen.“

Wenn Sie also frühzeitig Klarheit schaffen möchten, müssen Sie einen anderen Weg wählen.

Das Gesetz kennt dafür ein anderes Instrument: den sogenannten Erbverzicht (§ 2346 BGB). Dabei verzichten Sie schon zu Lebzeiten des Erblassers auf Ihr gesetzliches Erbrecht. „Gesetzlich“ bedeutet: Ihr Anspruch ergibt sich nicht aus einem Testament, sondern aus der gesetzlichen Erbfolge, etwa als Kind oder Ehepartner.

Wichtig: Der Erbverzicht ist nur wirksam, wenn Sie ihn in einem Vertrag mit dem Erblasser erklären. Zudem muss dieser Vertrag notariell beurkundet werden. Die Folge ist weitreichend: Sie gelten beim späteren Erbfall so, als hätten Sie nie existiert. Ihr gesetzlicher Erbanspruch entfällt vollständig.

Allerdings hat der Verzicht Grenzen, denn er betrifft nur das gesetzliche Erbrecht. Der Erblasser kann Sie weiterhin per Testament als Erben einsetzen. In diesem Fall erben Sie trotzdem. Ob ein Verzicht auch solche Zuwendungen ausschließt, muss laut Weißenfels im Einzelfall geprüft werden.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email

Weiter Lesen

Immobilie verschenken, Schulden erben? Was Kinder übernehmen müssen

Immobilie verschenken, Schulden erben? Was Kinder übernehmen müssen

Für viele Rentner wird Steuererklärung Pflicht

Für viele Rentner wird Steuererklärung Pflicht

Müssen Beamte eine Steuererklärung abgeben?

Müssen Beamte eine Steuererklärung abgeben?

Strom aus Wind und Solar zu 100 Prozent in diesen Ländern

Strom aus Wind und Solar zu 100 Prozent in diesen Ländern

Die Neuerungen kommen auf Sie zu

Die Neuerungen kommen auf Sie zu

Shein kauft Everlane: China-Billighersteller schluckt US-Ökomarke

Shein kauft Everlane: China-Billighersteller schluckt US-Ökomarke

Aktienindex legt zu – trotz Verlusten zum Start

Aktienindex legt zu – trotz Verlusten zum Start

Elon Musk verliert vor Gericht gegen Sam Altman

Elon Musk verliert vor Gericht gegen Sam Altman

Was Kanzler Merz und Minister verdienen

Was Kanzler Merz und Minister verdienen

Redakteurfavoriten
Schloss Clemenswerth Sögel – Barock-Perle im Wald

Schloss Clemenswerth Sögel – Barock-Perle im Wald

Mai 19, 2026
Neymar fährt mit nach Brasilien – Jubel in Rio

Neymar fährt mit nach Brasilien – Jubel in Rio

Mai 19, 2026
Deutschland und „Big Five“ – ein Schrecken ohne Ende?

Deutschland und „Big Five“ – ein Schrecken ohne Ende?

Mai 19, 2026
Staat baut Quarantäne-Dorf für Besatzung

Staat baut Quarantäne-Dorf für Besatzung

Mai 19, 2026
Neueste
Neue Bauarbeiten seit Montag – Stau droht

Neue Bauarbeiten seit Montag – Stau droht

Mai 19, 2026
Stripperinnen streiken während Rennen im kanadischen Montréal

Stripperinnen streiken während Rennen im kanadischen Montréal

Mai 19, 2026
Immobilie verschenken, Schulden erben? Was Kinder übernehmen müssen

Immobilie verschenken, Schulden erben? Was Kinder übernehmen müssen

Mai 19, 2026
Facebook X (Twitter) Pinterest TikTok Instagram
© 2026 Zeit Heute. Alle Rechte vorbehalten.
  • Datenschutzrichtlinie
  • Bedingungen
  • Kontakt
  • Werben

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.