Close Menu
  • Startseite
  • Deutschland
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Unterhaltung
  • Gesundheit
  • Panorama
  • Leben
  • Mobilität
  • Digital
  • Sport
  • Mehr
    • Webgeschichten
    • Trending
    • Pressemitteilung
Trending
Die Regeln des Brettspiels im Überblick

Die Regeln des Brettspiels im Überblick

März 17, 2026
So handeln Sie richtig und vermeiden Panik

So handeln Sie richtig und vermeiden Panik

März 17, 2026
Mülheimer Brücke in Köln gesperrt: Risse legen Verkehr lahm

Mülheimer Brücke in Köln gesperrt: Risse legen Verkehr lahm

März 17, 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
Webgeschichten
Facebook X (Twitter) Instagram
Zeit Heute
Abonnieren
  • Startseite
  • Deutschland
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Unterhaltung
  • Gesundheit
  • Panorama
  • Leben
  • Mobilität
  • Digital
  • Sport
  • Mehr
    • Webgeschichten
    • Trending
    • Pressemitteilung
Home » Finanzamt erkennt diese Belege nicht mehr an
Wirtschaft

Finanzamt erkennt diese Belege nicht mehr an

By zeit-heute.deMärz 17, 20262 Mins Read
Finanzamt erkennt diese Belege nicht mehr an
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email

Steuererklärung

Krankheitskosten absetzen: Finanzämter verschärfen Regel


17.03.2026 – 17:21 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

In der Apotheke (Symbolbild): Für die steuerliche Absetzung von Krankheitskosten gelten künftig schärfere Regeln. (Quelle: alvarez/getty-images-bilder)

Krankheitskosten lassen sich in bestimmten Fällen steuerlich absetzen. Doch bei den Belegen schaut das Finanzamt nun genauer hin. Was Sie beachten müssen.

Gerade im Alter häufen sich Arztbesuche und damit auch mögliche Kosten. Die gute Nachricht: Krankheitskosten können unter bestimmten Umständen steuerlich geltend gemacht werden. Doch wer Kosten für Medikamente oder Hilfsmittel von der Steuer absetzen will, muss diese künftig besser nachweisen. So akzeptieren die Finanzämter ab der Steuererklärung 2025 nur noch vollständige Apothekenbelege. Das teilt der Lohnsteuerverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (LVH) mit.

Krankheitskosten können als außergewöhnliche Belastungen gelten, die von der Steuer abgesetzt werden können. Hierfür müssen sie allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

Wer außergewöhnliche Belastungen geltend machen möchte, muss für diese einen Nachweis erbringen. Früher war dies das Rezept aus der Arztpraxis beziehungsweise die ärztliche Verordnung. Seit diese durch das E-Rezept ersetzt wurden, ist dieser Nachweis nicht mehr möglich.

Die Finanzämter akzeptierten daraufhin für das Veranlagungsjahr 2024 Quittungen aus den Apotheken, selbst wenn auf diesen der Name der steuerpflichtigen Person nicht verzeichnet war. Hierbei handelte es sich jedoch um eine Ausnahmeregelung.

Wer an seiner Steuererklärung für das Jahr 2025 sitzt, kann diese Regel nicht mehr in Anspruch nehmen. Stattdessen ist ein Apothekenbeleg nötig, der zwingend die folgenden Angaben enthält, und der auf Wunsch erstellt wird. Dazu zählen:

Fehlen diese Angaben, kann es passieren, dass das Finanzamt die Kosten nicht anerkennt, warnt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe. Gut zu wissen: Wer noch Apothekenbelege ohne Namen aus dem vergangenen Jahr hat, kann die jeweilige Apotheke um einen Ersatzbeleg mit Namensnennung bitten.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email

Weiter Lesen

Diese Tipps sollten Sie beachten

Diese Tipps sollten Sie beachten

KI statt E-Batterien – So pusht US-Investor Lyten den Standort

KI statt E-Batterien – So pusht US-Investor Lyten den Standort

Spargel-Ernte in Deutschland startet – hohe Preise bis Ostern

Spargel-Ernte in Deutschland startet – hohe Preise bis Ostern

Verdi legt Nahverkehr für vier Tage lahm

Verdi legt Nahverkehr für vier Tage lahm

Diese Irrtümer schaden der Kreditwürdigkeit

Diese Irrtümer schaden der Kreditwürdigkeit

Schufa-Chefin Birkholz: Zahlungsausfälle und Kreditwürdigkeit problematisch

Schufa-Chefin Birkholz: Zahlungsausfälle und Kreditwürdigkeit problematisch

Diese Milliardäre profitieren wegen der Straße von Hormus

Diese Milliardäre profitieren wegen der Straße von Hormus

Verbraucherzentrale warnt vor Abzocke mit Unterlagen

Verbraucherzentrale warnt vor Abzocke mit Unterlagen

Audi verzeichnet überraschend hohen Gewinn

Audi verzeichnet überraschend hohen Gewinn

Redakteurfavoriten
So handeln Sie richtig und vermeiden Panik

So handeln Sie richtig und vermeiden Panik

März 17, 2026
Mülheimer Brücke in Köln gesperrt: Risse legen Verkehr lahm

Mülheimer Brücke in Köln gesperrt: Risse legen Verkehr lahm

März 17, 2026
Cem Özdemir gewinnt – Spahn landet auf dem letzten Platz

Cem Özdemir gewinnt – Spahn landet auf dem letzten Platz

März 17, 2026
DFB-Spieler ist mit einem DDR-Fußball-Star verwandt

DFB-Spieler ist mit einem DDR-Fußball-Star verwandt

März 17, 2026
Neueste
Diese Tipps sollten Sie beachten

Diese Tipps sollten Sie beachten

März 17, 2026
Mette-Marit geht es schlechter: Palast bestätigt Gesundheit-Zustand

Mette-Marit geht es schlechter: Palast bestätigt Gesundheit-Zustand

März 17, 2026
Ex-Häftling feiert Entlassung – und legt ICE-Verkehr lahm

Ex-Häftling feiert Entlassung – und legt ICE-Verkehr lahm

März 17, 2026
Facebook X (Twitter) Pinterest TikTok Instagram
© 2026 Zeit Heute. Alle Rechte vorbehalten.
  • Datenschutzrichtlinie
  • Bedingungen
  • Kontakt
  • Werben

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.