Dreister Vorstoß aus Moskau
Russland plant legalen Diebstahl von EU-Autos
12.03.2026 – 16:30 UhrLesedauer: 2 Min.
Autodiebe könnten bald leichtes Spiel haben: Russland plant, gestohlene Fahrzeuge aus der EU künftig ganz legal zuzulassen. Moskau begründet den Tabubruch mit dem Schutz „gutgläubiger Käufer“. Fahnder schlagen Alarm.
Russland bereitet eine weitreichende Änderung seiner Zulassungsregeln vor. Ein aktueller Entwurf des Innenministeriums sieht vor, dass Fahrzeuge, die in internationalen Datenbanken als gestohlen gemeldet sind, künftig dennoch eine russische Zulassung erhalten können. Betroffen sind vor allem Autos aus Ländern, die der Kreml als „unfreundlich“ eingestuft hat – darunter Deutschland und alle weiteren EU-Mitgliedstaaten.
Die russischen Behörden rechtfertigen diesen Schritt mit dem Schutz „gutgläubiger Käufer“. Viele russische Staatsbürger würden Fahrzeuge erwerben, ohne von deren krimineller Herkunft zu wissen. Bisher verhinderte eine internationale Fahndungsmeldung die rechtmäßige Nutzung dieser Autos im Land.
Zudem wirft Moskau westlichen Staaten mangelnde Kooperation vor. Anfragen zu sichergestellten Fahrzeugen blieben oft unbeantwortet. Allein gegenüber Deutschland verweist das Ministerium auf 123 offene Fälle (Stand: Januar 2026), zu denen es keine Rückmeldung aus Berlin gegeben habe. Angesichts sehr hoher Fallzahlen ist diese Zahl jedoch verschwindend gering.
Hintergrund der Initiative ist die angespannte Lage auf dem russischen Automarkt. Da sich viele westliche Hersteller zurückgezogen haben, boomen sogenannte Parallelimporte über Drittstaaten. Laut dem Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft wurden allein im Jahr 2025 rund 180.200 Fahrzeuge auf diesem Weg nach Russland eingeführt.
Europäische Sicherheitsbehörden schlagen Alarm. Benjamin Jendro von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) bezeichnete das Vorhaben als „fatales Zeichen“. Kritiker befürchten, dass Russland damit einen legalen Absatzmarkt für organisierte Banden schafft, die gezielt hochwertige Fahrzeuge in Westeuropa stehlen.
Der Gesetzentwurf durchläuft derzeit das parlamentarische Verfahren. Er tritt in Kraft, nachdem beide Kammern des Parlaments zustimmten und der Präsident ihn unterzeichnet hat.











