Eine andere Möglichkeit, keine Steuern nachzahlen zu müssen, besteht darin, genügend weitere Ausgaben zu haben, die Sie steuermindernd geltend machen können – beispielsweise Werbungskosten wie Fahrtkosten, Arbeitszimmer und Fortbildungskosten, Sonderausgaben wie Beiträge zur bestimmten Versicherungen, Spenden oder Kinderbetreuungskosten oder außergewöhnliche Belastungen wie Arztkosten und Unwetterschäden. Je nachdem, wie hoch diese Posten ausfallen, können Sie die Nachzahlung damit wettmachen oder sogar mit einer Erstattung rechnen.
Können Sie solche Kosten nicht vorweisen, vermeiden Sie eine Nachzahlung, indem Sie mit dem Finanzamt Vorauszahlungen vereinbaren. Diese müssen Sie dann jedes Quartal überweisen.
Alternativ können Sie natürlich auch komplett die Steuerklassen wechseln. Im sogenannten Faktorverfahren der Steuerklassenkombination 4 und 4 berechnet das Finanzamt Ihre Steuerschuld vorher, sodass der Arbeitgeber monatlich bereits die korrekten Abzüge einbehalten kann (mehr dazu hier). Im oben genannten Beispiel würde die Nachzahlung dadurch auf 9 Euro schrumpfen.












