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Home » Justizministerin Bernhardt lässt Sohn beurlauben – Kritik
Politik

Justizministerin Bernhardt lässt Sohn beurlauben – Kritik

By zeit-heute.deFebruar 8, 20262 Mins Read
Justizministerin Bernhardt lässt Sohn beurlauben – Kritik
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„Hätte nicht genehmigt werden dürfen“

Justizministerin lässt Sohn beurlauben – scharfe Kritik

Aktualisiert am 08.02.2026 – 16:51 UhrLesedauer: 1 Min.

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Jacqueline Bernhardt (Die Linke), Justizministerin von Mecklenburg-Vorpommern: „Ministerin Bernhardt nimmt die Schulpflicht sehr ernst“. (Quelle: Jens Büttner/dpa/dpa-bilder)

Wegen einer Reise holt die Schweriner Justizministerin ihren Sohn einen Tag vor den Ferien aus der Schule. Nun muss sich die Linken-Politikerin gegen Kritik wehren.

Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Die Linke) hat sich gegen Kritik an der Freistellung ihres Sohnes vom Unterricht am letzten Schultag vor den Winterferien verteidigt. „Ministerin Bernhardt nimmt die Schulpflicht sehr ernst“, teilte ihr Ministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Zuvor hatte der NDR berichtet.

Ein Sprecher des Schweriner Bildungsministeriums schrieb: „Der vorliegende Antrag, noch während der Schulzeit den Urlaub antreten zu können, hätte durch die Schule nicht genehmigt werden dürfen.“

In Paragraf 8 der Schulpflichtverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern heißt es: „Vor und nach den Ferien darf eine Beurlaubung nur ausnahmsweise in den Fällen erteilt werden, in denen die Versagung eine persönliche Härte bedeuten würde.“

Ein Sprecher von Bernhardts Ministerium erklärte der Deutschen Presse-Agentur: „Die Ministerin hat ihr Kind ausnahmsweise am letzten Schultag vor den Ferien beurlauben lassen. Aus organisatorischen Gründen hat Ministerin Bernhardt bereits im Februar ihren Familien-Jahresurlaub genommen.“ Der Reisezeitraum sei vom Reiseveranstalter vorgegeben worden. „Der Antrag wurde der Schule des Sohnes vorgelegt und von der Schule genehmigt.“

Vom Bildungsministerium hieß es aber: „Ein vorzeitiger Urlaubsantritt ist kein wichtiger Grund und kein anerkannter Härtefall, auch wenn Gründe angeführt werden, in den Sommerferien keinen gemeinsamen Urlaub machen zu können.“ Alle Eltern seien nach dem Schulgesetz verpflichtet, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen.

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