
„Beim nächsten Steuerbescheid sollte man genau schauen, dass die Kirchensteuer nur für diesen Teil des Jahres, in dem man noch in der Kirche war, berechnet wird“, rät Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine.
Wer aus der Kirche ausgetreten ist, sollte dann prüfen, dass die Änderung auf der elektronischen Lohnsteuerkarte vermerkt ist. Sonst wird weiter die Kirchensteuer erhoben. Bewahren Sie deshalb Ihre Austrittsbescheinigung gut auf, um dies im Zweifel nachweisen zu können.
Ja. Die Belastung durch die Kirchensteuer ist auch für Mitglieder geringer als die veranschlagte Kirchensteuer, erklärt Nöll. „Kirchensteuer ist wie Spenden in voller Höhe steuerlich absetzbar. Sie wird bei den Sonderausgaben geltend gemacht und entsprechend dem Steuersatz gibt es eine Steuererstattung.“
Ausgenommen ist allerdings die Kapitalertragsteuer, die Banken automatisch einbehalten, sobald der jährliche Freibetrag auf Zins- und Dividendeneinkünfte (1.000 Euro, für Ehepaare 2.000 Euro) überschritten ist. Bei der Berechnung berücksichtigt das Geldinstitut die Kirchensteuer bereits.
Wer das Austrittspapier in der Hand hält, ist genaugenommen nur aus der Kirchensteuer-Gemeinschaft ausgetreten, nicht aus der Religionsgemeinschaft, erklärt Christian Weisner von der katholischen „KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche“: „Der Vatikan in Rom sagt: Wer getauft ist und nicht vom Glauben abgefallen ist, gehört trotzdem dazu, auch wenn er keine Kirchensteuer mehr bezahlt.“ Niemand braucht also eine Exkommunikation zu fürchten.
Unabhängig davon hat die Deutsche Bischofskonferenz, ein Zusammenschluss der katholischen Bischöfe der (Erz-)Bistümer in Deutschland, vor einigen Jahren klargestellt, dass dieser Schritt „eine schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft“ darstelle. Für jeden, der sich dazu entschließe, sei die „aktive Teilnahme am kirchlichen Leben eingeschränkt“. Die Folgen im Überblick:
Bei Protestanten ist es „wünschenswert“, dass bei der Taufe eines Kindes wenigstens ein Elternteil der evangelischen Kirche angehört, wie die EKD erläutert.
Weil das aber nicht in allen der 20 Landeskirchen Voraussetzung sei, „entscheidet letztendlich das Pfarramt vor Ort, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um ein Kind zu taufen“. Auch in der katholischen Kirche wird im Einzelfall entschieden.
In der Regel müssen für eine evangelische Trauung beide Eheleute Kirchenmitglieder sein. Wenn nur ein Partner Mitglied ist, gibt es verschiedene Regelungen: „Einige Landeskirchen bieten ausnahmsweise eine evangelische Trauung an, andere Landeskirchen kennen die Möglichkeit eines ‚Gottesdienstes anlässlich einer Eheschließung'“, sagt eine EKD-Sprecherin.









