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Home » Eugen Block erneut in Rage – die Justiz sei „bösartig“
Deutschland

Eugen Block erneut in Rage – die Justiz sei „bösartig“

Von zeit-heute.deFebruar 6, 20262 Min Gelesen
Eugen Block erneut in Rage – die Justiz sei „bösartig“
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Eugen Block erneut in Rage – die Justiz sei „bösartig“

Block-Prozess Hamburg

Eugen Block bezeichnet die Justiz als „bösartig“


Aktualisiert am 06.02.2026 – 13:04 UhrLesedauer: 2 Min.

Neujahrsempfang der Block GruppeVergrößern des Bildes

Der Patriarch Eugen Block (Archivbild): Er wettert erneut gegen die Hamburger Justiz. (Quelle: Marcus Brandt/dpa/dpa-bilder)

Eugen Block attackiert die Hamburger Justiz wegen der Anklage seiner Nichte Uta B. und bezeichnet das Verfahren als „absurd“.

Der Patriarch und Chef der Blockhouse-Restaurantkette Eugen Block meldet sich im Prozess um seine Tochter erneut zu Wort: In einer Mitteilung von Donnerstag beschuldigt er die Hamburger Justiz, „bösartig“ zu sein. Dass seine Nichte Uta B. und ihr Ehemann wegen Beihilfe zur Kindesentziehung und Freiheitsberaubung angeklagt sind, sei für ihn absurd.

Der Cousine von Christina Block wird vorgeworfen, die mutmaßlich entführten Kinder sowie Christina Block im Auto zu Blocks Wohnadresse gefahren zu haben. Sie und ihr Ehemann bestreiten, etwas Unrechtes getan zu haben.

Eugen Blocks Darstellung zufolge sei die Anklage damit begründet, dass bei der circa 20-minütigen Autofahrt die Türsicherung eingeschaltet worden sei. Dies sei aus Sicht von Block jedoch keine Freiheitsberaubung – seine Nichte Uta B. habe sich nur so verhalten, wie es der Allgemeine Deutsche Automobil-Club e-V. (ADAC) empfiehlt: Die Kindersicherung anschalten, wenn Kinder im Fahrzeug sind.

Laut Eugen Block zeige der Vorwurf an seine Nichte „die ganze Absurdität des Verfahrens“. Es sei reine Schikane und keine Gerechtigkeit, dass Uta B. und ihr Ehemann wegen dieses Vorwurfs nun seit sieben Monaten regelmäßig vor Gericht erscheinen müssen.

Der Verteidiger von Uta B. und ihrem Ehemann hatten tatsächlich im September eine Trennung der Verfahren beantragt, damit der Prozess womöglich ein schnelleres Ende für sie findet. Die Verteidiger hatten auf die erheblichen Belastungen ihrer Mandanten hingewiesen. Der Antrag war jedoch erfolglos.

Die Kammer begründete die Ablehnung damit, dass im Falle einer Verfahrenstrennung die umfangreiche Beweisaufnahme doppelt durchgeführt werden müsste. Eine Strafbarkeit auf Beihilfe komme zudem ohnehin nur in Betracht, wenn es zu einer Verurteilung der Haupttat kommt.

Eugen Blocks Tochter Christina Block muss sich derzeit vor Gericht verantworten: Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, die Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder in der Silvesternacht 2023/24 in Auftrag gegeben und geplant zu haben.

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