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Home » Staatsanwaltschaft ermittelt gegen AfD-Abgeordneten Dornau
Politik

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen AfD-Abgeordneten Dornau

Von zeit-heute.deFebruar 5, 20262 Min Gelesen
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen AfD-Abgeordneten Dornau
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Staatsanwaltschaft ermittelt gegen AfD-Abgeordneten Dornau

Verbindungen nach Belarus

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen AfD-Abgeordneten


Aktualisiert am 04.02.2026 – 11:45 UhrLesedauer: 2 Min.

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Jörg Dornau (Archivbild): Die Immunität des AfD-Politikers wurde aufgehoben. (Quelle: via www.imago-images.de/imago)

Der AfD-Politiker Jörg Dornau stand bereits in den vergangenen Jahren im Fokus der sächsischen Behörden. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft Leipzig erneut.

Die Staatsanwaltschaft Leipzig ermittelt gegen den sächsischen AfD-Abgeordneten Jörg Dornau. Wie die Staatsanwaltschaft in einer Pressemitteilung mitteilt, finden seit Mittwochvormittag Durchsuchungen von Wohn- und Geschäftsräumen sowie Fahrzeugen des AfD-Politikers statt. Auch er selbst sei einer Durchsuchung unterzogen worden.

Vorgeworfen wird Dornau, gegen § 18 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) verstoßen zu haben, indem er „einem Ausfuhr- oder Verkaufsverbot nach Belarus zuwidergehandelt“ haben soll. Genauer wird dem AfD-Politiker zur Last gelegt, in einer Zollanmeldung im August 2022 unzutreffend Kasachstan als Bestimmungsland für einen Teleskoplader – eine geländegängige Baumaschine mit ausfahrbarem Arm – angegeben zu haben. Er habe das Ausfuhrverbot nach Belarus, dem tatsächlichen Bestimmungsland des Fahrzeugs, durch Nutzung von Transitländern verschleiern wollen, heißt es in der Mitteilung. Eine solche sogenannte Umgehungsausfuhr ist laut AWG verboten und strafbar.

Zuvor war auf Antrag der Staatsanwaltschaft Leipzig die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten in der Plenarsitzung durch den Sächsischen Landtag beschlossen worden. Die Räume des Landtags oder der Fraktionen seien jedoch nicht durchsucht worden.

Dornau war schon zuvor einmal ins Visier der Ermittler geraten. Die Staatsanwaltschaft Leipzig warf ihm im Jahr 2024 vor, in einem von ihm geführten landwirtschaftlichen Betrieb in Belarus Personen beschäftigt zu haben, unter denen sich auch politische Häftlinge befunden haben sollen. Damals kam die Staatsanwaltschaft Leipzig zu dem Ergebnis, von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, weil „aus rechtlichen Gründen kein Anfangsverdacht hinsichtlich in Deutschland verfolgbarer Straftaten festgestellt werden konnte“.

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