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Home » Diese Strafen drohen bei Verstoß gegen das Baugesetz
Wirtschaft

Diese Strafen drohen bei Verstoß gegen das Baugesetz

By zeit-heute.deFebruar 4, 20262 Mins Read
Diese Strafen drohen bei Verstoß gegen das Baugesetz
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Eigentumsgarantie

Diese Strafen drohen bei Verstoß gegen den Bestandsschutz


Aktualisiert am 04.02.2026 – 08:02 UhrLesedauer: 4 Min.

Abriss eines Hauses (Symbolbild): Trotz Bestandsschutz kann es rechtens sein, ein Wohngebäude abzureißen.Vergrößern des Bildes

Abriss eines Hauses (Symbolbild): Trotz Bestandsschutz kann es rechtens sein, ein Wohngebäude abzureißen. (Quelle: Alexander_Photo/Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Ändert ein Bundesland seine Bauordnung, schafft es mitunter Gebäude, für die der Bestandsschutz greift. Welche Bedingungen dafür gelten.

Wer in Deutschland ein Haus baut, kann ziemlich sicher sein, dass es auch dann noch steht, wenn sich die gesetzlichen Spielregeln ändern. Das liegt am sogenannten Bestandsschutz. Wir erklären, was es damit auf sich hat, welche Arten von Bestandsschutz es gibt und wann er entfällt.

Bestandsschutz ist das Recht eines Eigentümers, eine bauliche Anlage, etwa ein Haus, auch dann noch nutzen zu können, wenn sich die Rechtslage ändert und die Anlage nach den neuen Regeln nicht mehr errichtet werden dürfte. Voraussetzung dafür ist, dass der Bau den damals geltenden Gesetzen entsprochen hat.

Bestandsschutz gibt Eigentümern also die Sicherheit, dass neue Gesetze oder vertragliche Regelungen ihre Eigentumsgarantie nicht einschränken. Der Staat darf von ihnen in der Regel nicht einmal fordern, dass sie etwas am Gebäude ändern sollen. Von einem Abriss des Hauses ganz zu schweigen. Es gibt aber Ausnahmen (siehe unten).

Alternative Begriffe für den Bestandsschutz sind Bestandssicherung, Bestandsgarantie und Bestandswahrung. Er ergibt sich aus dem Recht am Eigentum im Grundgesetz (Art. 14 Abs. 1 GG). § 35 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) zählt zudem verschiedene Vorhaben auf, die zu Bestandsschutz führen können. Eine ausdrückliche Definition im Baurecht gibt es aber nicht. Auch der Flug- und Bahnverkehr kennen Vorgaben zum Bestandsschutz.

Ein Gebäude genießt immer dann Bestandsschutz, wenn es die folgenden drei Voraussetzungen erfüllt:

Sind alle Voraussetzungen gegeben, können Bauordnungsbehörden in der Regel keine Abrissverfügung erteilen.

Bestandsschutz können alle möglichen Arten von Gebäuden und baulichen Anlagen genießen. Dazu zählen:

Voraussetzung ist, dass für die Anlagen eine Baugenehmigung benötigt wurde und diese auch in gültiger Form vorlag.

In Ausnahmefällen ist es auch möglich, dass Gebäude Bestandsschutz genießen, ohne dass je eine gültige Baugenehmigung vorlag. Das kann dann der Fall sein, wenn ein Gebäude zwar widerrechtlich errichtet wurde, die Baubehörde aber nichts dagegen unternommen hat.

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