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Home » Bundesweiter Warnstreik im Nahverkehr hat begonnen
Wirtschaft

Bundesweiter Warnstreik im Nahverkehr hat begonnen

Von zeit-heute.deFebruar 2, 20263 Min Gelesen
Bundesweiter Warnstreik im Nahverkehr hat begonnen
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Bundesweiter Warnstreik im Nahverkehr hat begonnen

Busse, Straßen- und U-Bahnen stehen still

Bundesweiter Warnstreik im Nahverkehr hat begonnen

02.02.2026 – 07:17 UhrLesedauer: 2 Min.

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Streiks im Nahverkehr: Am sogenannten Verkehrsknoten Cottbus wird über ein Display informiert. (Quelle: Frank Hammerschmidt/dpa)

Verdi ruft zu einem bundesweiten Warnstreik im öffentlichen Personennahverkehr auf. Dürfen Arbeitnehmer und Schüler zu Hause bleiben? Ein Anwalt schafft Klarheit.

Wegen eines bundesweiten Warnstreiks der Gewerkschaft Verdi kommt es heute vielerorts ganztägig zu erheblichen Einschränkungen im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV). Busse, Straßen- und U-Bahnen bleiben bei vielen kommunalen Verkehrsunternehmen infolge des Arbeitskampfs in den Depots. Betroffen sind nahezu alle 16 Bundesländer, wie Verdi mitteilte.

Lediglich Niedersachsen ist den Angaben nach zunächst ausgenommen. Für die etwa 5.000 Beschäftigten dort gelte noch die Friedenspflicht.

Für Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfte es stressig werden – sie müssen trotzdem pünktlich am Arbeitsplatz erscheinen. Und für Eltern ebenso: Auch Schülerinnen und Schüler können nicht einfach zu Hause bleiben. Dazu kommt das Wetter: In einigen Regionen drohen laut den Vorhersagen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) weiter gefrierender Regen und Straßenglätte.

Die Regional- und S-Bahnen der Deutschen Bahn fahren derweil ohne Einschränkungen. „Die S-Bahnen in Berlin, Hamburg, München, Stuttgart, Köln, Nürnberg, Rhein-Main und der Regional- und Fernverkehr der DB werden als Unternehmen nicht von Verdi vertreten und sind daher von dem Streik nicht betroffen“, teilte der bundeseigene Konzern mit.

In den Tarifverhandlungen, die in allen 16 Bundesländern meist mit den Kommunalen Arbeitgeberverbänden geführt werden, fordert Verdi insbesondere deutlich bessere Arbeitsbedingungen – etwa durch kürzere Wochenarbeitszeit und Schichtzeiten, längere Ruhezeiten, aber auch durch höhere Zuschläge für Arbeit in der Nacht und am Wochenende. In Bayern, Brandenburg, dem Saarland, Thüringen und bei der Hamburger Hochbahn wird der Gewerkschaft zufolge zusätzlich über höhere Löhne und Gehälter verhandelt.

Grundsätzlich gilt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst dafür verantwortlich sind, pünktlich im Betrieb anzukommen, sie tragen das sogenannte „Wegerisiko“. Das gilt bei Streik genauso wie etwa bei Schnee und Glätte. Heißt: Auch wenn Busse und Bahnen nicht fahren, dürfen Angestellte nicht einfach zu spät kommen. Darauf macht Volker Görzel vom Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte aufmerksam. Wenn das Homeoffice keine Lösung ist, müssen Angestellte also nach zumutbaren Alternativen suchen.

Fällt der Schulbus aus, gilt das auch nicht als Ausrede, dass das Kind nicht in der Schule erscheint. „Der Streik im Nahverkehr ändert nichts an der Schulpflicht“, sagt Wilhelm Achelpöhler, Anwalt für Verwaltungsrecht. Wegen eines einzelnen Tages werde zwar wohl kaum ein Schulträger ein Problem daraus machen, so die Vermutung des Anwalts. „Aber streng genommen handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, für die theoretisch ein Bußgeld verhängt werden könnte. Das ist eine Ermessenssache.“

Eltern müssen also im Falle eines Streiks nicht nur überlegen, wie sie selbst pünktlich zur Arbeit kommen, sondern auch eine Lösung finden, damit der Nachwuchs rechtzeitig in der Schule erscheint.

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