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Home » Sexuelle Übergriffe in einer Kita? Kritik an Träger und Polizei
Politik

Sexuelle Übergriffe in einer Kita? Kritik an Träger und Polizei

Von zeit-heute.deFebruar 1, 20268 Min Gelesen
Sexuelle Übergriffe in einer Kita? Kritik an Träger und Polizei
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Sexuelle Übergriffe in einer Kita? Kritik an Träger und Polizei

Letztlich sind es die Eltern, die Beer direkt nach der Sitzung anzeigen. Auf Nachfrage, warum die Stadt damals nicht tätig wurde, schreibt eine Sprecherin, dass zunächst kein Straftatbestand gesehen wurde, „dann jedoch wurde unmittelbar nach Bekanntwerden weiterer Verdachtsfälle, die erstmalig der Trägerin gegenüber im Rahmen einer Elternversammlung geäußert worden sind, Strafanzeige erstattet“, so die Sprecherin. All das hätte verhindert werden können, wenn frühzeitig mit den Eltern gesprochen worden wäre, monieren viele von ihnen im Gespräch mit t-online.

Die Stadt selbst hat keine mutmaßlichen Übergriffe ihres Erziehers angezeigt, lediglich die Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Kinder durch das Filmen.

Nach dem Vorfall im Mai erinnern sich Eltern an eine weitere Begebenheit aus den vergangenen Jahren, die sie nun in der Rückschau beunruhigt. In der Kita gibt es regelmäßig einen Badetag. Die Kinder können dann Wasserspiele machen und in kleinen Plastikwannen planschen. Das Schutzkonzept sieht vor, dass die Kinder nicht komplett nackt baden dürfen, sie müssen Schwimmwindeln tragen. Doch bei der Kleinkind-Gruppe wurde das offenbar ignoriert. Das belegt das Nacktbild eines Kindes, das später in einem sogenannten Portfolio, also einer Erinnerungsmappe abgelegt wurde, die jedes Kind mit Bildern von sich erhält.



Wenn Nacktbilder in Elternmappen landen, dann liegt ein Problem in der Organisationskultur vor


Kinderschutzbund


t-online hat die Stadt gefragt, wie sie diesen Vorgang bewertet. Eine Sprecherin bestätigt lediglich, dass das Anfertigen von Nacktbildern untersagt ist: „Nach dem hier vorliegenden Sachverhalt sind Bilder vom regelmäßigen „Badetag“ (Planschen usw.), bei dem es die Vorgabe gibt, dass der Genitalbereich bekleidet sein muss (z. B. Windel oder Unterwäsche), in einem Portfolio gelandet.“ Bewerten will die Stadt diesen Verstoß gegen die Vorgabe nicht.

Rebekka Ruppert vom Kinderschutzbund sagt dagegen: „Wenn Nacktbilder in Elternmappen landen, dann liegt ein Problem in der Organisationskultur vor.“ In solch einem Fall müsse geschult werden. „Die Mitarbeiter müssen wissen, was erlaubt ist und was nicht.“

Beer arbeitete zu der Zeit als Springer in der Kleinkindgruppe, dort wurde er am Anfang seiner Tätigkeit eingearbeitet. Er war damals häufig für die Fotos der Kita verantwortlich. Es ist unklar, ob er es war, der das Nacktfoto schoss. Unklar ist auch, ob es mit der Kamera der Einrichtung oder mit einem privaten Handy erstellt wurde.

Nachdem im Mai 2023 mindestens ein Elternpaar Anzeige gegen Beer erstattet, leitet die Polizei zunächst Ermittlungen ein, stellt sie aber nach kurzer Zeit wieder ein. Die Begründung: Bei dem Nacktbild vom Badetag, dem einzigen Fotonachweis, der vorliegt, handele es sich nicht um einen kinderpornografischen Inhalt. Außerdem sei nicht klar, wer das Bild gemacht hat. Den Erzieher Beer hat die Polizei dazu aber offenbar nie befragt und auch die anderen Erzieherinnen nicht.

„An das Zustandekommen nicht mehr erinnern“

Beers Anwalt schreibt später dazu an die Polizei, dass es tatsächlich Fotos von einem Kind mit verlorenen Milchzähnen auf dem Privat-Handy seines Mandanten gegeben habe, aber sein Mandant könne sich „an das Zustandekommen nicht mehr erinnern“.

Andere Eltern berichten t-online von ähnlichen Nacktbildern vom Badetag, die sie zunächst im Portfolio der Kinder im Kindergarten gesehen hatten. Nach den Vorwürfen gegen den Erzieher seien diese vom Kindergarten aber aus dem Ordner entfernt worden.

Und es gibt weitere Auffälligkeiten, die Eltern nun verdächtig vorkommen. Eine Mutter beobachtet seit einiger Zeit, dass ihr Kind sich auffällig verhält. Es habe sich zu Hause nicht mehr wickeln lassen und auch nicht mehr gegessen. Sie bittet die Erzieher daher, das Wickelprotokoll einsehen zu können. Denn sie will wissen, ob Beer ihr Kind vor seiner Versetzung gewickelt hat.


Anführungszeichen


Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, ein Wickelprotokoll zu führen


Die Stadt schleswig zum verschwundenen Wickelprotokoll


Der Kindergarten teilt zunächst mündlich mit, Beer habe das Kind laut Protokoll nicht gewickelt. Als die Mutter darauf drängt, das Protokoll einzusehen, räumt der Kindergarten ein, dass das Protokoll nicht mehr auffindbar sei. Auf die Frage, woher dann die Gewissheit komme, dass Beer ihr Kind nicht gewickelt habe, kann der Kindergarten bis heute keine zufriedenstellende Antwort geben. Auf Anfrage von t-online sagt eine Sprecherin der Stadt: „Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, ein Wickelprotokoll zu führen und aufzubewahren.“

Eine andere Mutter hört zufällig das Gespräch zweier Kinder mit. Die Unterhaltung dreht sich um Beer. Die Kinder beschreiben explizite Handlungen beim Wickeln. Die Mutter schließt daraus, dass es sich um sexuelle Übergriffe handelte. Sie dokumentiert das Gespräch und zeigt Beer bei der Polizei an. Auch hier wird das Verfahren zeitnah eingestellt. Die Mutter informiert auch die Stadt als Träger der Kita über die Schilderungen der Kinder. Sie hört nie wieder etwas zu dem Vorfall.

Auch die Erzieher berichten der Polizei von weiteren Auffälligkeiten. Kinder hätten häufig auf Beers Schoß gesessen, erzählt eine Erzieherin. Sinngemäß sagt sie der Polizei im Zuge der Ermittlungen zu einer konkreten Beobachtung mit einem Mädchen: „Das Mädchen saß auf seinem Schoß und glitt nach vorn und hinten. Und er lehnte sich zurück und hatte die Augen geschlossen.“

Bei anderen Kindern soll Beer nicht auf die vereinbarten Signale gehört haben. Wie in vielen Kitas wird den Kindern beigebracht, zu zeigen, wenn sie etwas nicht wollen. Mit den Worten: „Halt. Stopp. Ich möchte das nicht.“ Eine Erzieherin sagt der Polizei, dass Beer in solchen Fällen einfach weiter gestreichelt habe. Sie habe intervenieren müssen, damit er aufhört. Ihrer Aussage zufolge habe er daraufhin lediglich gelacht. Beer verstieß damit klar gegen das Schutzkonzept der Kita.

Doch das alles spielt in weiteren Ermittlungen zu dem ausschlaggebenden Vorfall keine Rolle. Alle Verfahren gegen Beer werden eingestellt. Er ist rechtlich unschuldig.

Das könnte auch daran liegen, dass die Stadt als Träger der Kita die Eltern erst so spät informiert und diese deshalb erst am 26. Mai 2023 Anzeige erstatten können, also 15 Tage nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe. Unter den Eltern ist deshalb die Empörung so groß, dass sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen alle Beteiligten stellen. Die Stadt behauptet gegenüber den Eltern der betroffenen Kinder, dass alles den Vorschriften des Trägers gemäß, also der Stadt Schleswig, abgelaufen sei. Außerdem wird das Gemeldete zunächst „nicht als Verdacht des sexuellen Missbrauchs gewertet“. So schreibt es die Stadt, die das Disziplinarverfahren nach der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen alle Beteiligten einstellte.

Dabei haben die Kita und der Träger möglicherweise gegen die Leitlinie „Sexueller Kindesmissbrauch in Einrichtungen“ des Bundesjustizministeriums verstoßen. Diese Leitlinie wurde 2021 erlassen, darin heißt es, dass sogar „anonyme Hinweise und Gerüchte“ tatsächliche Anhaltspunkte enthalten können, „die auf einen sexuellen Missbrauch hindeuten“. Diese tatsächlichen Anhaltspunkte sind Hinweise, „an die die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft mit ihren Ermittlungen anknüpfen“ könne. Also etwa mögliche Fotos und Videos auf dem Handy des Erziehers. Doch statt die Polizei einzuschalten, hatte die Stadt den Erzieher ja sogar dazu verpflichtet, die Fotos, also mögliche Beweismittel, zu löschen.

Als die Eltern den Vorfall anzeigen, erwirkt die Polizei zwar zunächst noch am selben Tag, also Freitag, den 26. Mai 2023, einen mündlichen Durchsuchungsbeschluss für das Handy des Beschuldigten. Dazu muss ein Richter einen Anfangsverdacht feststellen, was er in diesem Fall, entgegen der laienhaften Einschätzung der Stadt, auch tut. Die Beamten fahren noch am selben Tag zu Beers Wohnung, treffen ihn dort aber nicht an. Sie versuchen es noch zwei weitere Male. Ohne Erfolg.

Danach passiert erst einmal nichts weiter. Erst vier Tage später starten sie einen erneuten Versuch. Am 30. Mai 2023 durchsucht die Polizei schließlich Beers Wohnung und beschlagnahmt sein Handy. Allerdings keine weiteren Datenträger, Computer, Festplatten, USB-Sticks oder Cloud-Daten. Das ist in so einem Fall eigentlich üblich. Gerade, wenn es um Kinder geht.

Warum die Polizei nach dem ersten Versuch, Beer anzutreffen, so lange wartet? Die Staatsanwaltschaft sagt t-online: „Es war erforderlich, den Beschuldigten sicher anzutreffen, da davon auszugehen war, dass er sein Handy ständig bei sich führt.“ Warum das nicht auch vorher möglich gewesen wäre, dazu sagt die Staatsanwaltschaft nichts.

Dass sie nur das Mobiltelefon gesichert haben, hänge mit dem richterlichen Beschluss zusammen. Der beschränkte sich auf das Handy. Warum die Polizei nicht darauf drängte, auch andere Datenträger in den Beschluss mit aufzunehmen, bleibt offen. In der Regel wird so etwas schon bei weniger schweren Delikten vom Ermittlungsrichter genehmigt.

Auf dem Handy finden die Ermittler dann lediglich 20 Fotos. Darunter auch welche von jungen Mädchen aus Beers Sportverein und aus der Kita. Kinderpornografische Inhalte waren nicht darunter. Die Auswertung von Chats auf seinem Handy legt jedoch nahe, dass er etliche Fotos gelöscht haben könnte. Der Erzieher hatte sich in diesen Chats mit mindestens einer Person darüber ausgetauscht, wie Bilder nicht wiederherstellbar gelöscht werden können. Der Anwalt von Beer antwortete auch nach mehrmaliger Nachfrage nicht auf Fragen von t-online.

Alle Eltern, die mit t-online sprechen, sind überzeugt, dass die Stadt ein Interesse daran habe, dass die Vorwürfe gegen Beer nicht außerhalb des Kindergartens bekannt werden. Das halten sie für falsch, genauso wie seine Versetzung in eine andere Kita, in der die Eltern zunächst nicht über den wahren Grund informiert wurden.

Da Beer auch Mädchen-Sportmannschaften trainiert und mittlerweile in einer anderen Jugendeinrichtung untergebracht ist, hoffen sie, dass noch einmal genauer hingeschaut wird. Die Ermittlungen sind zwar eingestellt, könnten aber jederzeit neu gestartet werden.

*Name von der Redaktion geändert.

Anmerkung: Das wörtliche Zitieren aus Ermittlungsakten ist unter bestimmten Voraussetzungen untersagt. Deshalb sind alle Zitate aus den Akten sinngemäß wiedergegeben.

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