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Home » Spiegel ab, Antenne verbogen – Wer zahlt für Vandalismus?
Mobilität

Spiegel ab, Antenne verbogen – Wer zahlt für Vandalismus?

Von zeit-heute.deJanuar 23, 20262 Min Gelesen
Spiegel ab, Antenne verbogen – Wer zahlt für Vandalismus?
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Spiegel ab, Antenne verbogen – Wer zahlt für Vandalismus?

Versicherung für den Ernstfall

Vandalismus am Auto: Wer zahlt den Schaden?


Aktualisiert am 23.01.2026 – 14:31 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Ob Kratzer im Lack oder abgebrochene Außenspiegel: Nicht immer kommt die Versicherung für Schäden durch Vandalismus auf. (Quelle: Lobeca/imago-images-bilder)

Zerkratzter Lack, zerstochene Reifen, abgebrochene Spiegel – mutwillige Beschädigungen an Fahrzeugen sind keine Seltenheit. Wer kommt dann für den Schaden auf?

Der Schock kommt morgens beim Blick aufs Auto: Der Lack ist zerkratzt, die Reifen sind platt und der Spiegel ist abgebrochen. Niemand hat etwas gesehen, die Täter sind längst weg. Was bleibt, ist der Schaden – und die Frage: Wer zahlt dafür?

Schäden durch Vandalismus gelten versicherungstechnisch als vorsätzliche Sachbeschädigung. Dazu zählen etwa:

Diese Schäden sind nicht über die Kfz-Haftpflicht abgedeckt. Denn die Haftpflicht sichert nur Schäden ab, die man anderen zufügt – nicht am eigenen Fahrzeug.

Einige mutwillige Schäden sind immerhin über die Teilkaskoversicherung versichert:

übernimmt die Teilkasko die Kosten.

Auch bei Einbruchdiebstahl kann sie leisten – etwa wenn das Türschloss aufgebrochen wird. Nicht zahlt sie aber, wenn das Auto bei einem erfolglosen Diebstahlversuch beschädigt wurde. Solche Fälle gelten als Vandalismus – und dafür haftet die Teilkasko in der Regel nicht.

Wer Vollkaskoversichert ist, hat besseren Schutz: Auch reine Vandalismusschäden sind grundsätzlich abgedeckt. Doch Vorsicht: Wird ein Schaden reguliert, kann das zu einer Höherstufung in der Schadenfreiheitsklasse führen – und damit zu höheren Beiträgen. Manche Versicherte tragen deshalb kleinere Schäden lieber selbst, um den Rabatt zu erhalten.

Einfacher Schutz vor Vandalismus beginnt bereits beim Parkplatz. Ein Stellplatz in einer abschließbaren Garage senkt nicht nur das Risiko von Beschädigungen, sondern oft auch den Versicherungsbeitrag – teils um bis zu 15 Prozent. Und: Garagen bis zu 30 Kubikmeter Volumen benötigen in vielen Bundesländern keine Baugenehmigung.

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