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Home » Krankgeschrieben wegen toter Katze: Mann muss vor Gericht
Panorama

Krankgeschrieben wegen toter Katze: Mann muss vor Gericht

Von zeit-heute.deJanuar 23, 20262 Min Gelesen
Krankgeschrieben wegen toter Katze: Mann muss vor Gericht
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Krankgeschrieben wegen toter Katze: Mann muss vor Gericht

Urteil in Finnland

Wegen toter Katze krank: Überraschung vor Gericht

Aktualisiert am 23.01.2026 – 09:27 UhrLesedauer: 2 Min.

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Eine Hauskatze (Symbolbild): In Finnland stand ein Mann vor Gericht, weil er nach dem Tod seiner Katze nicht arbeiten konnte. (Quelle: Eibner/EXPA/Feichter/imago-images-bilder)

Ein Mann in Finnland konnte nach dem Tod seiner Katze nicht zur Arbeit gehen. Seine Firma klagte gegen ihn. Jetzt gab es ein Urteil.

Ein Kfz-Mechaniker in Finnland hatte sich wegen des Todes seiner Katze krankschreiben lassen. Aber sein Arbeitgeber akzeptierte das ärztliche Attest nicht. Der Mann erhielt die Wahl: entweder zurück zur Arbeit oder kündigen.

Obwohl er noch während seiner Krankschreibung zurückkehrte, eskalierte die Situation weiter, berichtete unter anderem die finnische Zeitung „Iltalehti“. Schließlich wurde er vor eine weitere Wahl gestellt: kündigen oder entlassen werden. Er lehnte es ab, zu kündigen, und wurde daraufhin entlassen, wogegen er klagte.

Der Arbeitgeber warf dem Mann unter anderem unerlaubtes Fernbleiben, Arbeitsverweigerung und beleidigende Äußerungen vor. Vor Gericht in der Stadt Pirkanmaa hieß es zudem, der Mann habe zahlreiche Fehler gemacht und schriftliche Abmahnungen erhalten – diese habe er jedoch nicht unterschrieben.

Das Gericht stellte laut Zeitungsbericht jedoch fest, dass es keine Belege für diese Vorwürfe gab. Weder die angeblichen Abmahnungen noch die behaupteten Fehler ließen sich nachweisen. Einige Fehler räumte der Mann selbst ein, sie waren nach Ansicht des Gerichts jedoch nicht gravierend.

Das Gericht hob besonders hervor, dass die Darstellung des Arbeitgebers widersprüchlich war. So habe dieser erklärt, zunächst Abmahnungen ausgesprochen und danach Ermahnungen erteilt zu haben – obwohl Ermahnungen die mildere Maßnahme sind.

Das Arbeitsgericht sprach dem Mann rund 14.200 Euro an Lohnnachzahlungen zu, außerdem 10.000 Euro Entschädigung wegen eines Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgesetz. Zusammen mit den Anwaltskosten ergab sich eine Gesamtsumme von über 40.000 Euro.

Doch die Geschichte hat ein trauriges Ende. Der Mann verstarb noch vor dem Urteil, das Geld geht an seine Erben. Eine Berufung des Arbeitgebers blieb ohne Erfolg: Das Berufungsgericht in Turku ließ das Verfahren am 15. Januar nicht erneut zu.

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