
Fünf Tote, mehrere Verletzte
Urteil nach Zugunglück in Garmisch gefallen
Aktualisiert am 19.01.2026 – 14:23 UhrLesedauer: 2 Min.
Wegen maroder Schienen entgleiste vor drei Jahren ein Zug bei Garmisch-Partenkirchen. Hätte der Unfall verhindert werden können? Nun hat das Gericht entschieden.
Im Prozess um das Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen mit fünf Toten hat das Landgericht München II am Montag die beiden Angeklagten freigesprochen.
Fünf Menschen starben und mehr als 70 wurden verletzt, als der Zug 2022 in Burgrain bei Garmisch-Partenkirchen entgleiste. Der Grund waren marode Schienen. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die beiden Angeklagten das Unglück hätten verhindern können. Diese Einschätzung teilte das Gericht nicht.
Die Staatsanwaltschaft forderte für die beiden Bahn-Mitarbeiter Freiheitsstrafen auf Bewährung: für den Fahrdienstleiter ein Jahr auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung, für den zuständigen Bezirksleiter zwei Jahre. Die Verteidiger der Angeklagten forderten jeweils Freispruch für ihre Mandanten.
Laut Staatsanwältin hatte der Bezirksleiter die Wartungsmaßnahmen an der Strecke immer wieder verzögert – sie sprach von „wiederholtem und systematischem Versagen“ über Jahre hinweg. Eine Erneuerung der Schienen sei wiederholt verschoben worden, zudem sei die Dokumentation der Schäden chaotisch gewesen.
Auch wenn die Arbeit am Streckennetz der Deutschen Bahn in dem Bereich wegen knapper Kassen und Personalmangels vor allem eine „Mangelverwaltung“ gewesen sei, könne sich ein Einzelner damit nicht aus seiner Verantwortung stehlen. Seine Verteidigung bestritt das: Der Unfall hätte von ihm nicht verhindert werden können.
Dem Fahrdienstleiter wurde von der Staatsanwaltschaft lediglich „Augenblicksversagen“ vorgeworfen, nach Jahren tadelloser Arbeit. „Da ist irgendwo ein Schlenker da drin, da hüpft der Zug richtig“, hatte er in einem Funkspruch gesagt, der im Prozess mehrfach abgespielt und zu einem der Hauptbeweismittel wurde.
Sein Anwalt erklärte, dass der Mann eine moralische Schuld verspüre. Dies sei aber keine strafrechtliche Kategorie. Schon vor der Urteilsverkündung hatte er erklärt: Das Verfahren könne „aus unserer Sicht nur mit einem Freispruch enden“.











