
Heimtücke und niedere Beweggründe
Verdi-Attentat: Angehörige und Zuschauer sind fassungslos
16.01.2026 – 15:38 UhrLesedauer: 3 Min.

Genau einen Monat vor dem Jahrestag des Verdi-Attentats in München steht der Täter vor Gericht. Seine Taktik: Schweigen. Doch eine bekannte Geste verrät ihn.
Der Andrang vor dem Strafjustizzentrum in der Nymphenburger Straße ist an diesem Freitag (16. Januar) besonders groß. Vor dem Gebäude ist ein weißes Zelt aufgebaut. Hier sammeln sich Journalisten, aber auch eine meterlange Besucherschlange hat sich bereits kurz vor 9 Uhr gebildet. Sie alle wollen beim Auftakt der Hauptverhandlung dabei sein. Der 25-jährige Afghane Farhad N., der vergangenes Jahr mit seinem Auto in einen Verdi-Demonstrationszug gerast ist, wird vom Generalbundesanwalt wegen Mordes angeklagt.
Laut Laurent Lafleur, Pressesprecher des Oberlandesgerichts, sieht der Generalbundesanwalt die Mordmerkmale Heimtücke, gemeingefährliche Mittel sowie niedere Beweggründe als erfüllt an. Denn die Teilnehmer der Verdi-Demonstration hätten nicht damit rechnen können, dass jemand mit einem Auto auf sie zurast. Zudem soll Farhad N. aus einem religiösen Motiv heraus gehandelt haben.
Um 9.30 Uhr füllt sich der Sitzungssaal A101 allmählich. Die Zuschauer besetzen nach und nach sämtliche Plätze. Gegen 10.15 Uhr beginnt die Verhandlung mit rund 45 Minuten Verspätung. Laut dem Vorsitzenden Richter Michael Höhne hat es Probleme bei der Einlasskontrolle gegeben. Vor Betreten des Gerichtssaals mussten alle Zuschauer durch eine Kontrolle, die der am Flughafen ähnelt. Der Angeklagte wird von acht Beamten in den Verhandlungssaal geführt. Sein Gesicht verdeckt er mit einer roten Mappe. Dabei hat er seinen rechten Zeigefinger ausgestreckt. Diese bekannte Geste soll die Einheit und Einzigartigkeit Gottes im Islam symbolisieren.
Farhad N. zeigt keine Regung. Seine olivgrüne Winterjacke über einem grauen Shirt trägt er geöffnet. Seine Hände hat er in seinen Schoß gelegt. Mit einem Finger reibt er sich mehrfach über den Handrücken – das einzige Anzeichen dafür, dass er doch nervös ist.
Bevor Oberstaatsanwalt David Rademacher die Anklage verliest, fragt Höhne den Angeklagten, wie es ihm heute geht. „Ist gut“, antwortet Farhad N., fast so, als würde er gerade einen Bekannten treffen. Als Rademacher dann mit dem Lesen beginnt, zeigt N. weiterhin keine Reaktion. Das einzig Auffällige: Er blinzelt verhältnismäßig oft und wirft seinen Kopf leicht nach hinten.
Nach Verlesung der Anklage teilt Richter Höhne mit, dass die Verteidigung bereits im Vorfeld angekündigt hat, dass sich Farhad N. weder zur Tat noch zu seiner Person äußern werde. „Ist das immer noch so?“, will der Richter wissen. „Der Angeklagte wird sich nicht zur Sache äußern und auch nicht zu seinen persönlichen Verhältnissen“, teilt Verteidiger Johann Bund mit. Richter Höhne will wissen, ob das richtig ist, N. antwortet darauf: „Ist richtig.“









