
Tiere
Kritik an erleichtertem Abschuss von Wölfen
Aktualisiert am 14.01.2026 – 19:10 UhrLesedauer: 3 Min.
Die schwarz-rote Koalition will die Tötung von Wölfen erleichtern. Was Weidetierhalter gut finden, löst Protest von Naturschützern aus. Sie warnen vor unerwünschten Nebenwirkungen.
Die Regierungspläne für einen erleichterten Abschuss von Wölfen stoßen im Bundestag auf ein geteiltes Echo. Der AfD-Abgeordnete Peter Felser sprach bei der ersten Lesung des schwarz-roten Gesetzentwurfs von einem „Schritt in die richtige Richtung“ – auch wenn viele Regelungen und Zuständigkeiten noch unklar seien.
Grüne und Linke warnten hingegen vor Gefahren für den Artenschutz. Die Antwort auf die berechtigten Sorgen der Weidetierhalter dürfe nicht „die Flinte“ sein, sagte Sascha Wagner von der Linksfraktion. Der Grünen-Parlamentarier Harald Ebner warb für einen verbesserten Herdenschutz: „Es gibt keine Belege dafür, dass eine ungezielte Bejagung von Wölfen Risse reduziert.“
Die schwarz-rote Bundesregierung will den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen, damit sogenannte Problemwölfe leichter getötet werden können – etwa wenn sie Zäune überwunden und Schafe getötet haben. „Wo Weidetiere in Gefahr sind, sind landwirtschaftliche Existenzen bedroht“, erklärte Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) in der Plenardebatte. „Der Schutz von Schafen, Ziegen, Rindern und Pferden gegen Wolfsangriffe ist auch ein Beitrag zum Tierwohl.“
Die zuständigen Ausschüsse des Bundestags beraten jetzt über eventuelle Änderungen am Gesetzentwurf, ehe in einigen Wochen oder Monaten endgültig darüber abgestimmt wird. Vorgesehen ist, dass die Jagd von den Bundesländern in jenen Regionen erlaubt werden kann, wo sich der Wolf in einem günstigen „Erhaltungszustand“ befindet, also die Chancen für dessen langfristigen Fortbestand in diesem Gebiet gut stehen. Als Jagdzeit wird der Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober anvisiert.
Darüber hinaus können die Länder Gebiete bestimmen, in denen die Jagd auf den Wolf erforderlich ist, weil Weidetiere dort schwer vor ihm zu schützen sind. Das kann zum Beispiel auf Almen oder Deichen der Fall sein. Für Schutzmaßnahmen wie Zäune oder Herdenschutzhunde soll es aber auch weiterhin finanzielle Unterstützung des Staates geben.
Der Deutsche Jagdverband fordert, den Wolf wie andere Wildarten im Jagdrecht „ohne Sonderstatus“ zu behandeln. Der Verband schlägt vor, 40 Prozent der Jungwölfe von Juni bis Oktober im Rahmen von Abschussplänen sowie „Problemwölfe“ ganzjährig zu bejagen, wie es in einer Stellungnahme zur Bundestagsbefassung heißt.
Auch dem Deutschen Bauernverband geht das Vorhaben nicht weit genug. „Ohne eine konsequente Regulierung des Wolfes droht die Weidetierhaltung in Deutschland zum Auslaufmodell zu werden“, mahnte Generalsekretärin Stefanie Sabet. Der Verband verlangt eine gesetzliche Quote, wonach jährlich 40 Prozent des Wolfs-Nachwuchses getötet werden, damit die Bestände nicht immer weiter wachsen.
Aus Sicht des Naturschutzbunds Deutschland (Nabu) tragen die geplanten Möglichkeiten zur leichteren Wolfs-Tötung aber kaum zum Schutz von Weidetieren bei. „Wissenschaft und Praxis zeigen, dass eine reguläre Bejagung des Wolfes weder signifikant Nutztierrisse senkt noch Weidetierhalter entlastet“, sagte Marie Neuwald vom Nabu der Deutschen Presse-Agentur. „Stattdessen könnte sie funktionierende Rudelstrukturen destabilisieren und somit das Risiko für weitere Übergriffe erhöhen.“










