
„14 Jahre sind weg“
Millionen-Entschädigung für deutsches Justizopfer
14.01.2026 – 12:52 UhrLesedauer: 2 Min.
Jahrelang kümmert sich ein Hausmeister um eine alte Frau. Dann liegt sie tot in der Wanne – und der Mann wird wegen Mordes verurteilt. Zu Unrecht, wie inzwischen klar ist. Nun wird er entschädigt.
Das Justizopfer Manfred Genditzki hat sich mit dem Freistaat Bayern auf eine Millionen-Entschädigung geeinigt. Wie das bayerische Justizministerium am Mittwoch mitteilte, bekommt der heute 65-Jährige 1,3 Millionen Euro vom Freistaat. Damit seien alle bisherigen juristischen Auseinandersetzungen beendet, teilte das Ministerium mit.
Das Ministerium stellte in der Mitteilung überdies fest, dass es „eine unerträgliche Vorstellung für jeden Menschen“ sei, zu Unrecht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt zu werden. Bei der Gesamthöhe der Entschädigung sei zu berücksichtigen, „dass diese teilweise zu versteuern ist und dass Herr Genditzki auch Verbindlichkeiten, darunter Anwaltshonorare, zu begleichen hat“.
Doch dann brachten die weiteren Ermittlungen die Polizei auf einen Verdacht: Die Beamten gingen jetzt von einem als Sturz getarnten Tötungsdelikt aus. Im Mai 2010 fiel das Urteil des Landgerichts München II gegen Genditzki.
Der Hausmeister legte Revision ein, der Bundesgerichtshof verwies den Fall zurück ans Landgericht München II – woraufhin eine andere Kammer des Gerichts ihn erneut wegen Mordes verurteilte. Auch hiergegen legte Genditzki Revision ein, dieses Mal jedoch ohne Erfolg.
Mehr als 13 Jahre lang saß er daraufhin im Gefängnis, bevor sein Kampf um ein Wiederaufnahmeverfahren erfolgreich war: Grund waren neue Gutachten, die untermauerten, dass die alte Frau doch bei einem Unfall starb und nicht Opfer eines Verbrechens wurde.
2023 wurde Genditzki schließlich freigesprochen. Richterin Elisabeth Ehrl erhob in ihrer Urteilsbegründung schwere Vorwürfe gegen die Ermittler und die Justiz, sprach von einer „Kumulation von Fehlleistungen“ und davon, dass „Kontrollmechanismen nicht funktioniert haben“. Einem Menschen seien „viele Jahre seines Lebens in Freiheit genommen“ worden.
Genditzki selbst sagte nach dem Urteil: „Ich werde keine Freudensprünge machen. Einen Grund zum Jubeln habe ich nicht, 14 Jahre sind weg.“











