
Tödliches Feuer in Crans-Montana
Betreiber gibt offenbar zu: Notausgang war verschlossen
Aktualisiert am 10.01.2026 – 15:15 UhrLesedauer: 2 Min.
Jacques M. sitzt nach seiner Befragung zur Brandkatastrophe in Crans-Montana in Untersuchungshaft. Jetzt werden neue Details zu seiner Verantwortung öffentlich.
Der Betreiber der Bar „Le Constellation“ im Schweizer Skiort Crans-Montana hat nach Angaben des Senders RTS eingeräumt, dass ein Notausgang im Keller in der Unglücksnacht von innen verschlossen war. Die Aussage könnte für die strafrechtlichen Ermittlungen nach dem tödlichen Brand mit 40 Todesopfern und fast 120 zum Teil Schwerverletzten von zentraler Bedeutung sein.
Wie die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt RTS unter Berufung auf Ermittler berichtet, sagte „Constellation“-Manager Jacques M. aus, er habe in der Brandnacht bemerkt, dass die Tür des Notausgangs im Untergeschoss von innen verriegelt gewesen sei.
Zudem habe er den an der Decke angebrachten Akustikschaumstoff, der Feuer gefangen hatte, persönlich ausgetauscht. M. erklärte demnach, er habe dafür Schaumstoff aus einem Baumarkt verwendet. Unabhängige Bestätigungen dieser Angaben liegen bislang nicht vor.
Nach Darstellung von RTS traf der Eigentümer des Gebäudes kurz nach dem Brand am Unglücksort ein und öffnete die Notausgangstür von außen. Dahinter habe er mehrere leblose Körper vorgefunden, die sich vor der verschlossenen Tür angesammelt hätten. Mehrere Gäste sollen versucht haben, über diesen Ausgang zu fliehen, seien jedoch eingeschlossen gewesen.
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Der Notausgang gilt nach Einschätzung der Ermittler als entscheidender Punkt für die juristische Bewertung des Falls. Sollte sich bestätigen, dass Verantwortliche von der verschlossenen Tür wussten und das Risiko dennoch in Kauf nahmen, könnten die Vorwürfe ausgeweitet werden. Nach RTS-Angaben prüfen die zuständigen Staatsanwälte, ob statt fahrlässiger Tötung auch ein Tötungsdelikt mit bedingtem Vorsatz in Betracht kommt. In diesem Fall drohen Haftstrafen von bis zu 20 Jahren.
Derzeit wird gegen Jacques M. und seine Ehefrau Jessica wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Brandverursachung ermittelt. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis hatte zuletzt Untersuchungshaft für Jacques M. beantragt. Zur Begründung hieß es, es bestehe Fluchtgefahr. Für seine Ehefrau wurde ein solcher Antrag nicht gestellt.
Auslöser des Feuers war nach bisherigen Ermittlungen eine Partyfontäne, deren Funken die Schaumstoffverkleidung der Decke entzündeten. Bereits vor dem Brand soll es laut RTS Hinweise auf die Brandgefahr der Schalldämmung gegeben haben. Ein Kellner habe in einer früheren Silvesternacht Gäste vor dem Material gewarnt.










