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Home » Gefängnisstrafe für Raser – neue Regeln treffen auch Deutsche
Mobilität

Gefängnisstrafe für Raser – neue Regeln treffen auch Deutsche

Von zeit-heute.deJanuar 9, 20262 Min Gelesen
Gefängnisstrafe für Raser – neue Regeln treffen auch Deutsche
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Gefängnisstrafe für Raser – neue Regeln treffen auch Deutsche

Strafverschärfung im Nachbarland

Frankreich sperrt Raser ein


Aktualisiert am 09.01.2026 – 13:16 UhrLesedauer: 2 Min.

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Harte Strafe: Wer in Frankreich deutlich zu schnell fährt, riskiert sein Auto und seine Freiheit. (Quelle: Joaquim Ferreira via www.imago-images.de)

Wer in Frankreich rast, muss ins Gefängnis. Das Land stuft extremes Tempo jetzt als Verbrechen ein. Die Strafe folgt sofort und trifft auch deutsche Urlauber hart. Eine Geldzahlung allein rettet hier niemanden mehr.

Frankreich macht Ernst. Zu schnelles Fahren ist keine Ordnungswidrigkeit mehr. Wer das Limit um 50 km/h oder mehr überschreitet, begeht eine Straftat. Das gab das Innenministerium offiziell bekannt.

Die Strafen sind drakonisch: Bis zu drei Monate Gefängnis drohen. Dazu kommt eine Geldstrafe von bis zu 3.750 Euro. Bisher kostete das Rasen meist 1.500 Euro.

Doch damit nicht genug: Richter können das Auto beschlagnahmen und den Führerschein für drei Jahre entziehen. Zudem landet die Tat im Strafregister. Der Grund für die Härte ist, dass die Zahl der extremen Raser seit 2017 um 69 Prozent gestiegen ist. Allein im Jahr 2024 registrierte die Polizei 63.217 solcher Fälle.

Das Gesetz unterscheidet nicht nach Pass. Wer zu schnell fährt, wird angeklagt. Doch wie wahrscheinlich ist es wirklich, dass Touristen eine Haftstrafe erhalten? Hier muss differenziert werden: Zwar werden hohe Geldstrafen im Rahmen der EU-Amtshilfe direkt von deutschen Behörden eingetrieben, doch bei Freiheitsstrafen endet der lange Arm der französischen Justiz meist an der Grenze. Deutschland vollstreckt ausländische Haftstrafen wegen reiner Verkehrsdelikte im Regelfall nicht auf eigenem Boden. Das bedeutet: Wer nach der Tat nach Deutschland zurückkehrt, muss hier nicht ins Gefängnis.

Gefährlich bleibt es jedoch vor Ort: Eine Inhaftierung kann noch während des Urlaubs in Frankreich erfolgen. Zudem bleibt die Strafe im französischen System gespeichert. Wer später wieder einreist, riskiert bei einer Polizeikontrolle die nachträgliche Vollstreckung der Haft.

Damit kopiert Frankreich das Schweizer Modell, das strengste in Europa. In Deutschland bleibt die Lage dagegen vergleichsweise entspannt. Wer hier außerorts mit 55 km/h zu viel geblitzt wird, muss laut ADAC-Bußgeldkatalog 480 Euro zahlen, erhält zwei Punkte und muss den Führerschein für einen Monat abgeben. Ein Strafrichter wird deswegen nicht eingeschaltet. In Frankreich endet die Fahrt jetzt hinter Gittern.

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