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Wirtschaft

Wann wird der Zuschlag ausgezahlt?

By zeit-heute.deJanuar 7, 20263 Mins Read
Wann wird der Zuschlag ausgezahlt?
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Rentenerhöhung

Mütterrente III kommt: Wann wird der Zuschlag ausgezahlt?


Aktualisiert am 07.01.2026 – 18:51 UhrLesedauer: 4 Min.

Ältere Frau prüft ein Dokument (Symbolbild): Die Mütterrente wird ein weiteres Mal aufgestockt.Vergrößern des Bildes

Ältere Frau prüft ein Dokument (Symbolbild): Die Mütterrente wird ein weiteres Mal aufgestockt. (Quelle: PIKSEL/getty-images-bilder)

Die Bundesregierung weitet die Mütterrente aus. t-online zeigt, wer davon profitiert, wie viel mehr Rente es gibt und wann der Zuschlag erstmals gezahlt wird.

Union und SPD haben ein Etappenziel erreicht: Mit dem ersten Rentenpaket hat es auch die Ausweitung der sogenannten Mütterrente durch Bundestag und Bundesrat geschafft. Millionen Rentner profitieren von dieser dritten „Ausbaustufe“ – insbesondere Frauen. t-online erklärt, was es mit der Mütterrente genau auf sich hat, wie viel mehr Geld sie bringt und wann mit der Auszahlung zu rechnen ist.

Die Mütterrente gibt es seit dem 1. Januar 2014. Sie ist keine eigenständige Rente, sondern erhöht die Rente von Menschen, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben. Das betrifft besonders Mütter, da sie historisch gesehen häufiger die Kindererziehung übernommen haben.

Seit 2014 wurden pro Kind bis zu zwei Jahre Erziehungszeit anerkannt, also bis zu zwei Rentenpunkte gutgeschrieben. Das nannte sich Mütterrente I. Zuvor war ab 1986 nur ein Rentenpunkt pro Kind möglich. 2019 folgte eine zweite Verbesserung: Seitdem werden bis zu 2,5 Rentenpunkte pro Kind anerkannt (Mütterrente II).

„Wir werden die Mütterrente mit drei Rentenpunkten für alle vollenden – unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder –, um gleiche Wertschätzung und Anerkennung für alle Mütter zu gewährleisten“, begründeten Union und SPD das Vorhaben. Die Ausweitung der Mütterrente war vor allem ein Herzensthema der CSU.

Sie argumentiert: Mütter, die in den 1970er- und 1980er-Jahren Kinder großgezogen haben, konnten oft weniger von Kita-Angeboten profitieren, mussten längere Erwerbsunterbrechungen in Kauf nehmen und hätten deshalb schlechtere Rentenansprüche als jüngere Generationen.

Die gesetzliche Rentenversicherung erkennt Kindererziehungszeiten regelmäßig im Rahmen einer sogenannten Kontenklärung an. Sie meldet sich in der Regel automatisch bei Ihnen, sobald Sie 43 Jahre alt werden. Ist das bei Ihnen nicht geschehen, sollten Sie selbst aktiv werden, sonst zählen die Zeiten nicht für die Rente. Dafür benötigen Sie das Formular V0800 (Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten). Den Antrag stellen Sie direkt online bei der Rentenversicherung.

Ob Kindererziehungszeiten bereits berücksichtigt wurden, können Sie in Ihrem Rentenversicherungsverlauf prüfen. Ist das nicht geschehen, ist das Geld aus der Mütterrente aber nicht verloren. Sie können die Angaben auch noch im Rentenantrag nachholen. Die Deutsche Rentenversicherung verschickt zudem einen Bescheid über die Anerkennung der Kindererziehungszeiten, den die Eltern überprüfen können.

Mit der Mütterrente III erhalten Mütter (und Väter), deren Kinder vor 1992 geboren sind, künftig einen halben Rentenpunkt mehr pro Kind. Da ein Rentenpunkt seit 1. Juli 2025 40,79 Euro wert ist, würden 0,5 Rentenpunkte mehr die Rente um 20,40 Euro pro Monat und Kind erhöhen. Eine Mutter oder ein Vater mit zwei Kindern würden künftig knapp 41 Euro mehr Rente bekommen. Wer drei Kinder hat, könnte mit gut 61 Euro mehr Rente rechnen.

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