
Klausurtagung in Oberbayern
CSU plant härteres Vorgehen gegen kriminelle Kinder
05.01.2026 – 03:48 UhrLesedauer: 1 Min.
Bislang können Kinder unter 14 Jahren nicht vor Gericht gestellt werden. Die CSU will das nun ändern.
Kriminelle Kinder unter 14 Jahren sollen sich nach dem Willen der CSU künftig vor Gericht verantworten müssen. Das sieht ein Beschlussentwurf vor, über den die Bundestagsabgeordneten der Partei bei ihrer Klausurtagung im Kloster Seeon in Oberbayern entscheiden sollen. Der Entwurf lag der Nachrichtenagentur dpa vor.
Bislang gelten Täter unter 14 Jahren in Deutschland als strafunmündig und können nicht vor Gericht gestellt werden. Die CSU fordert nun ein sogenanntes „Verantwortungsverfahren“ für diese Altersgruppe. Dabei soll das Tatgeschehen unter Anwesenheit der erziehungsberechtigten Eltern und der Kinder von Staatsanwaltschaft und Jugendgericht aufgearbeitet werden. Das Gericht solle anschließend Erziehungsmaßnahmen nach klaren rechtlichen und bundeseinheitlichen Maßstäben anordnen können.
Im Beschlussentwurf heißt es: „Der Anstieg der Gewaltkriminalität bei Kindern unter 14 Jahren ist besorgniserregend.“ Auch würden immer mehr strafunmündige Minderjährige als Drogendealer eingesetzt. „Darum wollen wir das gerichtliche Verantwortungsverfahren für kriminelle strafunmündige Kinder einführen.“
Das Jugendstrafrecht solle zudem schon ab 12 Jahren angewendet werden können, nicht erst wie bisher ab 14 Jahren.
Neben dem Vorgehen gegen strafunmündige Kinder schlägt das Papier auch Strafverschärfungen bei Messerangriffen, beim Einsatz von K.-o.-Tropfen und bei Gruppenvergewaltigungen vor.
Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, vor gesetzlichen Neuregelungen beim Jugendstrafrecht zunächst eine Studie zu den Ursachen der gestiegenen Kinder- und Jugendgewalt in Auftrag zu geben.








