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Home » Vorweggenommene Erbfolge: Frist und Schenkungen
Wirtschaft

Vorweggenommene Erbfolge: Frist und Schenkungen

Von zeit-heute.deDezember 31, 20252 Min Gelesen
Vorweggenommene Erbfolge: Frist und Schenkungen
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Vorweggenommene Erbfolge: Frist und Schenkungen

Steuern sparen

Erbfolge vorwegnehmen: So viel kann es einbringen


Aktualisiert am 31.12.2025 – 14:55 UhrLesedauer: 4 Min.

Älterer Mann mit Tochter (Symbolbild): Die vorweggenommene Erbfolge kann Planbarkeit schaffen.Vergrößern des Bildes

Älterer Mann mit Tochter (Symbolbild): Die vorweggenommene Erbfolge kann Planbarkeit schaffen. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Haben Sie ein ordentliches Vermögen angehäuft? Dann kann es sich lohnen, die Erbfolge vorwegzunehmen. Was das genau heißt, erfahren Sie hier.

Lange Zeit war es gang und gäbe, dass Eltern ihr Vermögen ihren Kindern schon vor ihrem Tod übertragen. Der Grund: Die Erbschaftssteuer, die sonst angefallen wäre, ließ sich so leicht umgehen.

Seit einigen Jahren kommt diese sogenannte vorweggenommene Erbfolge nicht mehr allzu häufig zum Tragen. Denn die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer sind deutlich gestiegen.

In bestimmten Fällen kann das Verfahren dennoch nützlich sein. t-online erklärt, wie genau die vorweggenommene Erbfolge funktioniert, wann sie sinnvoll sein kann – und was Sie dabei beachten sollten.

Von einer vorweggenommenen Erbfolge ist dann die Rede, wenn ein künftiger Erblasser schon vor dem Tod und dem möglichen Erbfall Vermögensgegenstände wie Immobilien, Geld oder Schmuck an mögliche künftige Erben überträgt.

Damit wird die Erbfolge, die per Gesetz erst nach dem Tod eintreten würde, vorweggenommen. Anders ausgedrückt handelt es sich also um eine Schenkung zu Lebzeiten.

Vorteilhaft kann dieser Schritt sein, weil Erbe und Erblasser ihre Finanzen noch zu Lebzeiten besser gemeinsam planen können. Häufig hat die vorweggenommene Erbfolge auch steuerliche Gründe (siehe nächster Abschnitt).

Es gibt mehrere Vorteile, die eine vorweggenommene Erbfolge mit sich bringen kann. Eine Übersicht:

Der sicherlich häufigste Grund für die vorweggenommene Erbfolge findet sich im Steuerrecht. Ab einem bestimmten Vermögen fällt Erbschaftsteuer für die Erben an, es gelten jedoch bisweilen hohe Freibeträge. So sind Erbschaften und Schenkungen unter Ehepartnern bis 500.000 Euro steuerfrei, an Kinder bis 400.000 Euro. Lesen Sie hier alles zur Erbschaftsteuer.

Diese Freibeträge können Sie alle zehn Jahre ausschöpfen. Wegen dieser sogenannten Zehn-Jahres-Frist kann es bei sehr hohen Vermögen also sinnvoll sein, das Geld oder die Immobilien über einen längeren Zeitraum zu verschenken, um so die Erbschaftsteuer zu senken. Das ist vollkommen legal, kommt aber in der Praxis nicht mehr so oft vor.

Neben dem steuerlichen Aspekt kann es sinnvoll sein, die Erbfolge besser zu planen. Das gilt besonders, wenn Sie Angehörige versorgt sehen wollen. Manche Menschen möchten es auch einfach gerne mitbekommen, dass ihr Vermögen in guten Händen ist – und es Freude bereitet.

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