
Kaum Spielraum für Gäste
Branchenverband: Warum Essen gehen 2026 nicht billiger wird
26.12.2025 – 11:16 UhrLesedauer: 3 Min.
Die Politik senkt die Steuer, die Kosten steigen weiter. Weshalb Gastronomen trotz Entlastung wenig Spielraum sehen.
Ab dem 1. Januar 2026 sinkt die Umsatzsteuer auf Speisen in Restaurants dauerhaft von 19 auf 7 Prozent. Getränke bleiben – mit wenigen Ausnahmen wie Milch oder Leitungswasser – weiterhin mit 19 Prozent besteuert. Die Bundesregierung rechnet mit einer jährlichen Entlastung von rund 3,6 Milliarden Euro für Betriebe und Verbraucher.
Doch kommt diese Entlastung tatsächlich bei den Gästen an? Branchenvertreter dämpfen die Erwartungen. Die Senkung solle vor allem helfen, stark gestiegene Kosten für Personal, Energie und Lebensmittel abzufedern. Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) warnt: Für Verbraucher könnte sich am Ende wenig ändern – oder der Restaurantbesuch sogar teurer werden.
Von der Steuersenkung profitieren nicht nur Restaurants und Hotels, sondern auch Bäckereien, Metzgereien, Caterer sowie Anbieter von Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung. Damit endet eine jahrelange Ungleichbehandlung: Essen wird künftig steuerlich einheitlich behandelt, egal wo und durch wen es hergestellt oder ob es im Restaurant verzehrt oder mitgenommen wird.
Gastroverbands-Chefin Ingrid Hartges begrüßt diesen Schritt ausdrücklich. „Zunächst einmal sind wir froh, dass mit dieser Maßnahme für Steuerfairness gesorgt wird – gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel, den Lieferdiensten und dem To-go-Geschäft, die seit jeher nur mit 7 Prozent besteuert werden“, sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
Gleichzeitig macht Hartges klar, dass Verbraucher nicht automatisch mit niedrigeren Preisen rechnen sollten. Ob und in welchem Umfang Gastronomen ihre Preise senkten, entscheide jeder Betrieb selbst. „Aber finanzielle Spielräume für solche Preissenkungen müssen erst mal da sein“, betont sie.
Diese Spielräume seien derzeit knapp. Ab dem 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde – ein Plus von 8,4 Prozent. Der Mindestlohn ist der gesetzlich festgelegte niedrigste Stundenlohn, der branchenübergreifend gilt. Diese Erhöhung wirkt sich laut Hartges auf das gesamte Lohngefüge aus und verschärft die Lage vieler Betriebe.
Hartges betont zwar, dass eine angemessene Bezahlung richtig sei. Gleichzeitig entstehe ein Gerechtigkeitsproblem innerhalb der Teams: Beschäftigte mit Erfahrung erwarteten höhere Löhne als ungelernte Kräfte. Gastronomen müssten deshalb nicht nur den Mindestlohn anheben, sondern auch darüberliegende Gehaltsstufen – eine große Herausforderung in wirtschaftlich angespannten Zeiten.
Hinzu kommen hohe Einkaufspreise für Lebensmittel. Die Steuersenkung sei daher vor allem als Stabilisierung gedacht, nicht als Einladung zu Preissenkungen. Nach Einschätzung des Dehoga ist die Gastronomie noch weit von einer Erholung entfernt. Preisbereinigt – also unter Berücksichtigung der Inflation – liege der Umsatz weiterhin rund 17 Prozent unter dem Niveau von 2019. Viele Gäste sparten inzwischen beim Restaurantbesuch, etwa beim Dessert oder beim zweiten Getränk.











