
Steuerbonus gilt nicht für alle
Bund der Steuerzahler kündigt Klage gegen Aktivrente an
23.12.2025 – 12:54 UhrLesedauer: 2 Min.
Wenn am 1. Januar 2026 die Aktivrente startet, können nicht alle Rentner 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen. Das führt nun zu einer ersten Klage.
Nun tritt ein, was Kritiker schon befürchtet hatten: Die Aktivrente wird ein Fall für die Gerichte. Wie die „Bild“-Zeitung berichtet, will der Bund der Steuerzahler eine Klage einreichen.
„So wie sie angelegt ist, ist die Aktivrente unfair“, sagte Verbandspräsident Reiner Holznagel. „Sie schließt Freiberufler und Selbstständige aus. Wir werden deshalb im ersten Quartal 2026 die Klage einreichen und wollen bis zum Bundesverfassungsgericht damit.“
Holznagel betonte, in Österreich gebe es ein ähnliches Modell, das neben Arbeitnehmern auch Selbstständige berücksichtige. Die deutsche Regelung sei „besonders tragisch für diejenigen, die als Freiberufler oder Selbstständige jahrelang freiwillig in die Sozialkassen eingezahlt haben und jetzt nicht von der Aktivrente profitieren.“ Holznagel geht davon aus, dass die Klage erfolgreich sein werde.
Schon lange vor ihrer Verabschiedung hatten Kritiker auf mögliche verfassungsrechtliche Probleme mit der Aktivrente hingewiesen. So wollte etwa der Grünen-Abgeordnete Sascha Müller vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags (WD) wissen, ob die Aktivrente gegen das Grundgesetz verstoße. Und tatsächlich stellten die Wissenschaftler in ihrem Gutachten eine doppelte Ungleichbehandlung fest: nach Alter und nach Tätigkeit.
Nur wer die Regelaltersgrenze überschritten hat, profitiert vom Steuerbonus. Jüngere Arbeitnehmer mit identischem Einkommen würden hingegen weiter Steuern zahlen müssen. Im Gutachten heißt es dazu jedoch: „Das Alter ist gerade kein systemimmanenter Grund für unterschiedlich hohe Steuern.“
Auch unter Gleichaltrigen führt die Aktivrente zu Ungerechtigkeiten. Wer als Rentner noch angestellt arbeitet, profitiert, wer hingegen selbstständig tätig oder verbeamtet ist, nicht. „Mit Blick auf das vordergründig verfolgte Ziel, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und damit die Wirtschaft zu stärken, bestehen zwischen diesen beiden Vergleichsgruppen (…) keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen können“, schreiben die Gutachter. Zudem wären Rentner benachteiligt, die nicht arbeiten können oder keine Beschäftigung finden.
Auch die Logik des Einkommensteuertarifs führt zu einer zusätzlichen Verzerrung: Weil die Einkommensteuer progressiv steigt, profitieren Besserverdienende überproportional von der Steuerbefreiung. Die Folge: „Die am wenigsten Bedürftigen erhalten die höchste Steuerentlastung“, so das Gutachten.
Ähnliche Bedenken brachte auch der Rechtswissenschaftler Simon Kempny von der Universität Bielefeld während der abschließenden Beratung der Aktivrente im Finanzausschuss vor. Die Steuererleichterungen führten zu erheblichen Verteilungswirkungen, die sich verfassungsrechtlich kaum rechtfertigen ließen, sagte er. Höhere Einkommen würden überproportional begünstigt.










