
Zwei weitere Gottesdienste werden rund um den Jahreswechsel am 31. Dezember und 1. Januar 2026 gefeiert. Ein eigenes Silvesterfeuerwerk für die Häftlinge in Stadelheim ist aber nicht vorgesehen.
Anders als in anderen Bundesländern, wie Baden-Württemberg, Berlin oder Nordrhein-Westfalen, gibt es in Bayern keine Weihnachtsamnestie. Als solche bezeichnet man die Praxis, Gefangene wenige Tage oder Wochen vor Weihnachten aus der Haft zu entlassen, wenn ihr reguläres Strafende ohnehin kurz danach liegen würde. In Bayern gibt es jedoch ein kleines Schlupfloch, wie JVA-Leiter Schmid erklärt – den Paragrafen 18, Absatz 2 des Bayerischen Strafgesetzbuches.
Nach diesem können Gefangene, deren Strafende in die Zeit vom 22. Dezember bis zum 6. Januar fällt, an dem Werktag, der diesem Zeitraum vorangeht, entlassen werden. Voraussetzung dafür ist, dass dies nach der Länge der Strafzeit vertretbar ist und fürsorgerische Gründe nicht entgegenstehen. Eine Möglichkeit, von der die JVA München laut Schmid „in geeigneten Fällen großzügig Gebrauch“ macht.










