
Kein Anspruch auf Wahlfreiheit
Wer bestimmt, wie wir bezahlen dürfen?
Aktualisiert am 19.12.2025 – 16:05 UhrLesedauer: 2 Min.
An der Kasse heißt es plötzlich: nur bar – oder nur Karte. Doch wer entscheidet das eigentlich? Und welche Rechte haben Kundinnen und Kunden wirklich?
„Zahlen Sie bar oder mit Karte?“ Wohl dem, der im Handel oder Restaurant die Wahl hat. Doch das ist längst nicht immer der Fall. In der Praxis hat wohl jeder schon einmal erlebt, dass nur das eine oder das andere Zahlungsmittel akzeptiert wird.
Ungünstig, wenn man ausgerechnet das Gewünschte nicht zur Hand hat. Aber wie ist in Deutschland eigentlich die Rechtslage – haben Sie Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart oder sogar auf eine Wahlmöglichkeit?
Die kurze und knappe Antwort: Nein. Kunden können nicht auf eine bestimmte Zahlweise bestehen, die Regeln gibt der Händler oder Wirt vor. Nur wenn es eine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Zahlungsarten gibt, kann man frei entscheiden, wie man die Rechnung begleichen will.
Grundsätzlich ist Rechtsanwalt Christian Bereska zufolge zwischen Privatperson und Geschäftsleuten immer von einer Barzahlung auszugehen. In Geschäften oder Restaurants müssten Betreiber deshalb auf eine ausschließlich bare Zahlweise nicht ausdrücklich hinweisen. Auch wenn inzwischen vielerorts zusätzlich Kartenzahlungen angeboten werden, sollte man sich darauf nicht blind verlassen. Zur Sicherheit ein wenig Bargeld mitzuführen, schadet nicht.
Anders sieht es aus, wenn Geschäftsleute die Zahlung mit Bargeld ausschließen – also auf einer Kartenzahlung bestehen. Dann müssten sie laut dem Rechtsanwalt sehr wohl auf diesen Umstand hinweisen – und zwar spätestens bei Vertragsschluss, also entweder im Handel an der Kasse oder bei der Aufnahme der Bestellung im Restaurant, sofern nicht eindeutig wahrnehmbare Hinweisschilder zuvor darüber aufklären.
Damit Kundinnen und Kunden ohne Bargeld künftig überall bezahlen können, plant die Politik eine verpflichtende digitale Bezahlmöglichkeit im Alltag. Wichtig dabei: Es geht ausdrücklich nicht um die Abschaffung des Bargelds, sondern um eine zusätzliche Option. Bargeld soll weiterhin akzeptiert werden – Kartenzahlung käme verpflichtend hinzu.
Den Anstoß dafür gaben Niedersachsen und Hamburg. Der Bundesrat stimmte einem entsprechenden Entschließungsantrag zum Steueränderungsgesetz 2025 zu. Die Länder sprechen sich damit für eine Pflicht zu mindestens einer digitalen Zahloption in Geschäften des täglichen Lebens aus – ergänzend zur Barzahlung.









