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Home » Neonazi-Lieder auf Weihnachtsmarkt – Verdächtiger ermittelt
Politik

Neonazi-Lieder auf Weihnachtsmarkt – Verdächtiger ermittelt

Von zeit-heute.deDezember 17, 20252 Min Gelesen
Neonazi-Lieder auf Weihnachtsmarkt – Verdächtiger ermittelt
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Neonazi-Lieder auf Weihnachtsmarkt – Verdächtiger ermittelt

Kreis Cuxhaven

Neonazi-Lieder auf Weihnachtsmarkt – Verdächtiger ermittelt

Aktualisiert am 17.12.2025 – 16:26 UhrLesedauer: 1 Min.

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Der Staatsschutz ermittelt wegen rechtsradikaler Musik auf einem Weihnachtsmarkt. (Archivbild) (Quelle: Michael Reichel/dpa/dpa-bilder)

Rechtsrock statt Jingle Bells: Wer ließ verbotene Musik auf einem niedersächsischen Weihnachtsmarkt laufen? Der Staatsschutz ist einem Verdächtigen auf die Schliche gekommen.

Nach rechtsradikaler Musik auf einem Weihnachtsmarkt im Landkreis Cuxhaven sind die Ermittler einem Verdächtigen auf die Spur gekommen. Ein 40-Jähriger soll die verbotenen Lieder über die offiziellen Boxen abgespielt haben, wie die Polizei mitteilte. Ein sichergestellter USB-Stick mit der Musik führte zu dem Mann aus dem Landkreis Stade.

Die Kleinstadt Otterndorf hatte einen Dienstleister beauftragt, die Musik für den Sternenmarkt zu übernehmen. Am Freitag soll es dabei zur Grenzüberschreitung gekommen sein: Laut Polizei wurden über die Anlage Stücke der inzwischen aufgelösten Neonazi-Band „Landser“ und andere Lieder mit volksverhetzenden und antisemitischen Inhalt abgespielt.

Die Beamten prüfen nach eigenen Angaben noch, welche Verbindung der Verdächtige zu dem Dienstleister hat. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe sorgte die Stadt dafür, dass die Musikanlage noch an demselben Tag abgebaut wurde.

Inzwischen erhielten die Ermittler aber auch Videos vom vergangenen Wochenende. Am Samstag und Sonntag soll auf dem Weihnachtsmarkt weiter verbotene Musik abgespielt worden sein – dann vermutlich über eine private Bluetooth-Box. „Wir prüfen noch, ob das wirklich so war“, sagte ein Sprecher der Polizei.

Der Staatsschutz ermittelt wegen Volksverhetzung und wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz. Der reine Besitz der Musik sei nicht verboten, erklärte der Polizeisprecher. Es sei allerdings nicht erlaubt, die rechtsradikalen und jugendgefährdenden Lieder öffentlich zu spielen.

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