
Ende des Bürgergelds
Im Kabinett: Mehr Härten bei neuer Grundsicherung
Aktualisiert am 17.12.2025 – 03:40 UhrLesedauer: 3 Min.
Komplette Leistungskürzung: Für die einen war dies ein Ziel der Bürgergeldreform – für andere eine zu große Härte. Lange hat die Koalition darum gerungen. Jetzt legt sie ihre Pläne vor.
Rund drei Jahre nach dem Start der Bürgergeldreform will die Koalition die Regeln verschärfen und den Namen wieder streichen. Das Bundeskabinett will heute grünes Licht für einen entsprechenden Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) geben. Quasi in letzter Minute hatte sich die Regierung noch auf genaue Formulierungen für einen kompletten Wegfall der staatlichen Hilfe geeinigt, nachdem das Wirtschaftsministerium unter Katherina Reiche (CDU) und das Innenressort von Alexander Dobrindt (CSU) den Entwurf vergangene Woche zunächst nicht für das Kabinett freigegeben hatten.
Bereits heute sind Bürgergeld-Sanktionen möglich, wenn Arbeitslose Termine im Jobcenter, zumutbare Jobangebote oder Weiterbildungen nicht wahrnehmen. Heute gelten Stufen von 10, 20 oder 30 Prozent. Mit der nun finalisierten Lösung sind die möglichen Schritte beim Kürzen der Leistungen neu gefasst, wie aus Regierungskreisen verlautete.
Schreibt künftig ein Arbeitsloser zum Beispiel keine Bewerbungen oder lehnt er einen Förderkurs ab, soll das neue Grundsicherungsgeld sofort für drei Monate um spürbare 30 Prozent gemindert werden können – rund 150 Euro im Monat. Bei versäumten Terminen soll gelten: Die 30-Prozent-Kürzung greift für einen Monat bei zwei Versäumnissen. Eine Komplettstreichung soll bei drei Versäumnissen folgen. Betroffene gelten dann als nicht erreichbar. Auch der Verlust der Übernahme der Wohnkosten droht.
Vorher soll das Jobcenter den Fall aber prüfen müssen. Zunächst per Brief mit Antwortmöglichkeit. Neu ausgehandelt wurde innerhalb der Regierung nun die Formulierung, dass die Behörde den Betroffenen Gelegenheit zur persönlichen Anhörung geben muss – etwa durch einen Telefonanruf oder einen Besuch.
Was aber, wenn sich jemand nicht erreichen lässt? Soll er dadurch die Sanktion vereiteln können? Das war die Sorge der Wirtschaftsministerin. Durch die nun gefundene Formulierung soll klar sein, dass die persönliche Anhörung nicht zwingend auch stattgefunden haben muss: Betroffene sollen den Leistungsentzug nicht durch Abtauchen verhindern können. In Härtefällen, bei psychisch Erkrankten oder bei anderen wichtigen Gründen soll die Terminverweigerer-Regel nicht gelten.
Unter anderem wegen der Sorge vor einer Zunahme sozialer Härten bis hin zur Obdachlosigkeit von Betroffenen wollen Teile der SPD-Basis die Reform noch per Mitgliederbegehren stoppen.
Von den 5,5 Millionen Leistungsberechtigten betreffen die Sanktionen nur einen Bruchteil. Vergangenes Jahr gab es pro Monat im Schnitt weniger als 30.000 solcher Kürzungen. Schon 2019 hatte das Bundesverfassungsgericht den Sanktionen Grenzen gesetzt: Es untersagte damals noch mögliche Kürzungen der Bezüge von 60 Prozent beim zweiten Pflichtverstoß pro Jahr als unzumutbar. 30 Prozent weniger blieben erlaubt. Vorübergehend wurden die Sanktionen in Folge ganz ausgesetzt.
Härter vorgehen soll der Staat künftig auch beim Vermögen der Betroffenen. So sieht der Gesetzentwurf die Abschaffung einer festen Karenzzeit für Schonung von Vermögen vor. Vorrangig soll eigenes Einkommen und Vermögen eingesetzt werden, bevor Grundsicherung fließt. Künftig richtet sich die Höhe von Schonvermögen nach Lebensalter. Kosten der Unterkunft sollen in geringem Maß anerkannt werden.










