
„Wie dumm kann man sein?“
Münchner Mordprozess platzt wegen Trump-Aussage
15.12.2025 – 15:30 UhrLesedauer: 2 Min.
Ein Mann soll einen anderen mit einem Kung-Fu-Tritt getötet haben. Im Prozess macht der Richter bei der Vernehmung eines Zeugen einen Spruch, bei dem es um Donald Trump geht.
Die Aussage eines Richters am Landgericht München I hat einen Mordprozess platzen lassen. Sowohl Nebenklage als auch Verteidigung hatten einen Befangenheitsantrag gegen Richter Markus Koppenleitner gestellt. Nun teilte eine andere Kammer des Gerichts mit: Den Anträgen wird stattgegeben. Die Äußerung des Richters könne „den bösen Anschein einer herkunftsbezogenen Voreingenommenheit“ begründen.
Angeklagt in dem Prozess ist der 31-jährige Pole Rafal P. Er soll im vergangenen Jahr im Alten Botanischen Garten einen 57 Jahre alten Mann mit einem Kung-Fu-Tritt getötet haben. Laut Anklage fragte das Opfer damals eine Gruppe um P. nach Tabak. Es kam zum Streit, einer aus der Gruppe schlug dem 57-Jährigen die Mütze vom Kopf und brachte ihn zu Boden. Als der Mann wieder aufstehen wollte, soll P. mit einem sogenannten Roundhouse-Kick zugetreten haben. Das am Kopf getroffene Opfer starb.
Anfang Dezember sagte im Prozess ein Zeuge aus. Doch die Vernehmung des Somaliers verlief schleppend. Immer wieder kam es zu Missverständnissen zwischen dem Zeugen, einem Dolmetscher und dem Richter.
Irgendwann sagte der Richter: „Wie dumm kann man sein? Ich kann die Aussage von Trump langsam echt nachvollziehen.“ Zuvor hatte US-Präsident Donald Trump Menschen aus Somalia als „Müll“ beschimpft.
Sowohl die Anwältin der Nebenklage, die die Tochter des Opfers vertritt, als auch der Verteidiger des Angeklagten stellten daraufhin Befangenheitsanträge. Die Nebenklägerin hat ebenso wie der mutmaßliche Täter eine Migrationsgeschichte. Beide befürchteten nach der Aussage des Richters, dass dieser kein rechtmäßiges Urteil sprechen könnte.
Das Landgericht München I hielt diese Sorge nun für begründet. Eine Entschuldigung des Richters reiche nicht aus, um die Besorgnis auszuräumen. Zwar sei die Kammer „der festen Überzeugung“, dass „keine tatsächliche diskriminierende Haltung vorliegt“, teilte das Gericht mit. Gleichwohl sei für die Entscheidung „allein erheblich, dass der entstandene Anschein trotz der Entschuldigung nicht mit der für einen besonnenen Angeklagten erforderlichen Sicherheit ausgeräumt werden konnte“.
Damit muss der Prozess von vorn starten. Verteidiger Adam Ahmed begrüßte die Entscheidung. „Ein Vorsitzender Richter, der im Sitzungssaal politische oder kulturell abwertende Äußerungen tätigt, verlässt den Boden richterlicher Neutralität“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. „Der Gerichtssaal ist kein Stammtisch, kein Kommentarspaltenersatz und kein Ort für persönliche Welterklärungen – er ist der sensibelste Raum des Rechtsstaats.“








