Rückführung von Asylbewerbern
Was Dobrindt mit Griechenland und Italien ausgehandelt hat
Aktualisiert am 09.12.2025 – 07:58 UhrLesedauer: 3 Min.
Dobrindt vermeldet in einem alten Streit eine Einigung: Griechenland und Italien wollen Geflüchtete aus Deutschland aufnehmen, die dort bereits einen Asylantrag gestellt hatten.
Die Regeln in der EU sind eigentlich klar: Ein Asylantrag ist in dem Land zu stellen, in dem der Geflüchtete in der EU ankommt. Von Dublin-Regeln sprechen Fachleute, weil die Übereinkunft einst in der irischen Hauptstadt besiegelt wurde.
Doch die Praxis sieht anders aus. Nach Griechenland durfte laut Gerichtsbeschluss aus Deutschland nicht abgeschoben werden, Italien weigerte sich seit 2022 Geflüchtete wiederaufzunehmen. „Überstellungen nach Italien bleiben gering“, notierte die Europäische Asylagentur (EUAA) in ihrem Asylbericht 2025 und notierte: „Ende 2024 erklärte Italiens Innenminister seine Bereitschaft, Gespräche über die Wiederaufnahme der Überstellungen mit EU-Staaten aufzunehmen.“
Knapp ein Jahr später vermeldet Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) in der Debatte um Dublin-Rückführungen einen Erfolg. „Wir haben uns mit Griechenland und Italien darauf verständigt, dass sie Migranten wieder zurücknehmen, die über ihre Länder die Europäische Union betreten haben“, sagte der CSU-Politiker der „Bild“-Zeitung vom Dienstag nach einem Treffen der EU-Innenminister in Brüssel. Die Regelung solle ab Juni 2026 gelten, wenn der neue Europäische Asyl- und Migrationspakt in Kraft tritt. Von einem „echten Meilenstein“ sprach Dobrindt.
Griechenland und vor allem Italien hatten sich seit Jahren geweigert, Geflüchtete aus Deutschland zurückzunehmen, obwohl sie in diesen Ländern registriert wurden und dort eigentlich das Asylverfahren durchlaufen mussten. Viele reisten jedoch nach Deutschland weiter und reichten dort einen Asylantrag ein. Experten sprechen von Sekundärmigration.
Allein aus Griechenland kamen zwischen 2020 bis April dieses Jahres knapp 100.000 solcher Asylbewerber nach Deutschland. Im Gegenzug für die Rücknahme sollen die Länder an den EU-Außengrenzen entlastet werden. Dobrindt zufolge geschieht dies durch einen „starken Außengrenzschutz und effizientere Rückführungen“.
Die Dublin-Regel wird mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) durch den sogenannten Solidaritätsmechanismus ersetzt, der Asylsuchende auf die EU-Staaten verteilt – je nach Bevölkerungszahl, Wirtschaftskraft und Zahl der bislang aufgenommenen Geflüchteten. Deutschland kennt ein ähnliches Verfahren zwischen den Bundesländern, den sogenannten Königsteiner Schlüssel.
Die EU-Länder haben sich darauf verständigt, innerhalb der Europäischen Union bis zu 21.000 Schutzsuchende umzusiedeln, um besonders betroffene EU-Staaten zu entlasten. Deutschland kann sich nach einer Analyse der EU-Kommission jedoch darauf berufen, dass es sich bereits um sehr viele Asylbewerber kümmert, für die eigentlich andere EU-Staaten zuständig wären.
Nach Angaben Dobrindts wird die Bundesrepublik daher im kommenden Jahr im Zuge des neuen Solidaritätsmechanismus keine zusätzlichen Geflüchteten aufnehmen müssen. Die neue Regelung bedeutete für Deutschland, „dass wir keine finanziellen Leistungen aufzubringen haben und auf der anderen Seite keine Aufnahmen zu verzeichnen haben“, sagte Dobrindt nach den Beratungen in Brüssel.












