Inzwischen heißt es auf der Webseite, dass neben einem Abo auch ein Benutzername und ein Profilfoto erforderlich seien. Außerdem dürfe es keine Anzeichen für betrügerisches oder irreführendes Verhalten geben. Auch gibt es inzwischen goldene Häkchen-Symbole für Unternehmen und silberne für Behörden und Regierungsorganisationen.
Mit Spannung wird nun erwartet, wie Musk auf die Strafe reagiert. Als die EU-Kommission im Juli 2024 ihre vorläufigen Ergebnisse in dem Fall präsentierte, reagierte er bei X mit Ironie: „Woher wissen wir, dass Sie echt sind?“, fragte er auf einen Post des damals zuständigen EU-Kommissar Thierry Breton hin.
Abgesehen von Musks öffentlicher Reaktion könnte es sein, dass X gegen die Entscheidung rechtlich vorgeht und der Fall letztlich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) landet. Für die EU-Beamten ist dabei klar: Der erste DSA-Fall, der eine Strafe nach sich zieht, darf nicht vor Gericht verloren werden. Der Imageschaden wäre groß, hieß es in Brüssel. Zunächst hat das US-Unternehmen nun 60 Werktage Zeit, Anpassungen anzukündigen.
Die nun verhängte Strafe ist die erste, die die Europäische Kommission auf Grundlage des DSA verhängt. Das umfangreiche Regelwerk gilt seit Februar 2024 und soll ein wirksames Mittel gegen gefährliche Praktiken von Tech-Riesen darstellen. Online-Plattformen müssen sich wegen des DSA an deutlich strengere Vorschriften halten: Beschwerden von Nutzern sollen besser aufgegriffen, illegale Inhalte schneller entfernt und Kinder besser geschützt werden.
Anderenfalls müssen die Online-Plattformen mit empfindlichen Strafen rechnen: Bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sind möglich. Die EU-Kommission kann auch tägliche Strafzahlungen verhängen, bis festgestellte Probleme behoben sind. Kritiker halten der Behörde allerdings vor, diese Sanktionsmittel zu wenig zu nutzen.
Zuletzt forderte etwa Frankreich von den EU-Beamten, hart gegen den Online-Händler Shein vorzugehen, nachdem dieser Sexpuppen in Kinderoptik angeboten hatte. Die europäischen Internetwächter verlangten daraufhin Auskünfte von Shein.
Neben der Millionenstrafe für X verkündete die EU-Kommission zeitgleich, dass ein Verfahren gegen TikTok eingestellt worden sei. Die Videoplattform des Mutterkonzerns ByteDance mit Sitz in Peking war ebenfalls wegen intransparenter Werbung ins Visier von Brüssel geraten.
Der DSA verpflichtet Plattformen dazu, ein zugängliches und durchsuchbares Archiv der geschalteten Anzeigen zu führen. Die EU-Kommission argumentiert, diese Archive seien für Behörden, Forscher und die Zivilgesellschaft von entscheidender Bedeutung. Etwa um Betrugsversuche, Werbung für illegale oder nicht kindgerechte Produkte oder Desinformationskampagnen aufzudecken.
Nach intensiven Gesprächen habe TikTok hierzu verbindliche Zusagen gemacht und räume damit die Vorwürfe der EU-Kommission aus, heißt es in einer Mitteilung der Brüsseler Behörde. Allerdings laufen auch gegen TikTok weitere Verfahren – etwa wegen des Einflusses, den die Videoplattform auf Kinder und Jugendliche sowie demokratische Prozesse hat. Entscheidungen in diesen Verfahren stehen noch aus.
Der US-Firma X könnten weitere Strafen drohen. So haben die europäischen Internetwächter X seit Dezember 2023 im Visier, weil die Plattform im Verdacht steht, nicht genug gegen illegale Inhalte und Desinformation zu tun. Die Entscheidungen in diesen Untersuchungen stehen ebenfalls noch aus.












