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Home » Anklage gegen Kindesvater soll zugelassen werden
Deutschland

Anklage gegen Kindesvater soll zugelassen werden

Von zeit-heute.deDezember 2, 20252 Min Gelesen
Anklage gegen Kindesvater soll zugelassen werden
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Anklage gegen Kindesvater soll zugelassen werden

Mutmaßliche Kindesentführung

Eugen Block: Anklage gegen Kindesvater soll zugelassen werden


02.12.2025 – 16:05 UhrLesedauer: 2 Min.

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Eugen Block, Hotelier, steht vor dem Grand Elysee Hamburg Hotel (Archivbild): Der Unternehmer unterstützt seine Tochter im Prozess gegen sie. (Quelle: Georg Wendt/dpa/Archivbild/dpa)

Der Hamburger Unternehmer unterstützt seine Tochter im Prozess gegen sie: Er fordert, dass die Anklage gegen ihren Ex-Mann zugelassen wird.

Am 10. Dezember geht der Prozess gegen Christina Block nach einer längeren Pause weiter: Doch schon in der Woche zuvor meldet sich der Vater der Hauptangeklagten, Eugen Block, erneut zu Wort. Der Unternehmer verlangt vom Landgericht Hamburg, die Anklage gegen den Kindesvater Stephan Hensel zuzulassen. Zudem solle das Verfahren gegen Hensel mit dem laufenden Verfahren gegen Ex-Frau Christina Block verbunden werden.

Die Staatsanwaltschaft wirft Hensel Kindesentziehung vor: Er und seine Ehefrau sollen die beiden Kinder 2021 gegen deren Willen bei sich in Dänemark behalten haben. Eugen Block sowie auch der Verteidiger von Christina Block, Ingo Bott, haben dies wiederholt erwähnt und betont, dass aus ihrer Sicht die beiden Verfahren gegen die Ex-Eheleute nicht getrennt voneinander beurteilt werden könnten.

„Beide Verfahren sind ohne den zugrundeliegenden langjährigen Sorgerechtsstreit zwischen den geschiedenen Eheleuten Christina Block und Stephan Hensel nicht denkbar. Beide Vorwürfe betreffen dieselben Kinder“, heißt es in der Mitteilung von Eugen Blocks PR-Agentur.

Bott habe am Montag, den 1. Dezember, einen entsprechenden Antrag gestellt: Das Gericht solle über die Anklage gegen den Kindesvater entscheiden und die Verfahren verbinden. Marayke Frantzen, Sprecherin des Gerichts, konnte sich zu solch einem Antrag auf t-online Anfrage der Hamburg-Redaktion nicht äußern. Einzelnen Entscheidungen wolle man nicht vorgreifen.

„Das Gericht wird zu gegebener Zeit über alle etwaigen Anträge, die Verfahrensbeteiligte innerhalb oder außerhalb der Hauptverhandlung stellen, entscheiden“, so Frantzen.

Verfahren können nur verbunden werden, wenn sie in der gleichen Instanz geführt werden, wenn ein Zusammenhang zwischen den Strafsachen besteht und wenn durch eine gemeinsame Beweisaufnahme und Urteilsfindung ein Prozess vereinfacht und beschleunigt werden kann. Eine Verbindung muss durch einen Gerichtsbeschluss angeordnet werden.

Christina Block wird vorgeworfen, die Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder in der Silvesternacht 2023/24 in Auftrag gegeben und geplant zu haben. Neben ihr sind sechs weitere Personen angeklagt – alle außer dem mutmaßlichen Entführer Tal S. bestreiten die Vorwürfe. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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