
Nach tödlicher Attacke im Saarland
Berlin rüstet Gerichtsvollzieher auf
26.11.2025 – 03:35 UhrLesedauer: 2 Min.
Wegen zunehmender Gewalt sollen Berliner Gerichtsvollzieher künftig Schutzwesten tragen. Doch dem Berufsverband reicht das nicht.
Berlins Gerichtsvollzieher sollen künftig stich- und schusssichere Schutzwesten tragen. Eine entsprechende Ausschreibung läuft bereits, der Auftrag soll im Dezember vergeben werden, teilte die Senatsverwaltung für Justiz auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa mit. Nach Möglichkeit soll noch im Dezember damit begonnen werden, die rund 250 Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher der Hauptstadt zu vermessen. Die Auslieferung der Westen ist für das erste Halbjahr 2026 geplant.
Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) reagiert mit der Maßnahme auf die zunehmende Zahl körperlicher und verbaler Übergriffe auf die Beamtinnen und Beamten. 222 von ihnen haben laut Justizverwaltung einen Bedarf an einer solchen Schutzweste angemeldet. Die Gesamtkosten werden auf 200.000 bis 233.000 Euro geschätzt. Einige Gerichtsvollzieher sind an der Auswahl der Schutzwesten beteiligt.
„Was an Frust gegenüber dem Staat da ist, bekommen wir oft ab“, sagt der Berliner Obergerichtsvollzieher Martin Graetz, Landesvorsitzender der Obergerichtsvollzieher im Kammergerichtsbezirk Berlin. Die allgemein zu beobachtende Verrohung erschwere die Tätigkeit seines Berufsstandes zunehmend.
Wie gefährlich der Beruf ist, hat sich gerade im Saarland gezeigt: In der Kleinstadt Bexbach wurde ein 58-jähriger Gerichtsvollzieher bei einer Räumung im Rahmen einer Zwangsvollstreckung mit einem Messer getötet. Der Mann sei „in Ausübung seines Dienstes“ Opfer der Gewalttat geworden, teilte das Justizministerium in Saarbrücken mit. Ein Verdächtiger wurde festgenommen.
Der Deutsche Gerichtsvollzieher Bund (DGVB) geht noch weiter und fordert nun ein umfassendes Schutz- und Sicherheitskonzept für Mitarbeiter im Außendienst. „Verbale Angriffe sind eigentlich an der Tagesordnung. Das gehört mit zu unserem Alltag“, sagt der DGVB-Vorsitzende Matthias Boek. Dazu komme körperliche Gewalt: „Das fängt mit Spucken, Kratzen und Schubsen an“ und könne dann auch weiter eskalieren.
Der Verband nennt drei „Hauptanliegen“: eine verbesserte Ausbildung mit Deeskalationstraining und Abwehrtechniken, bessere Schutzausrüstungen sowie einen höheren Schutz der Privatsphäre. Gerichtsvollzieher seien im beruflichen Alltag größtenteils alleine unterwegs und daher besonders gefährdet.
Bei der Ausbildung sieht Boek Nachholbedarf. Deeskalationstraining und Abwehrtechniken seien bisher „nur in sehr rudimentärem Umfang Bestandteil der Ausbildung“, die in jedem Bundesland anders geregelt ist. Die Verwaltungen seien zwar sensibler geworden, könnten aber „sicherlich noch effektiver sein“.
Auch mehr Anonymität wünscht sich der Verbandsvorsitzende für seine Kollegen. So sei es relativ einfach, eine Anfrage beim Melderegister zu stellen, sodass Schuldner die Wohnanschrift eines Gerichtsvollziehers herausfinden könnten. Es müsse für Mitarbeiter im Außendienst einfacher werden, eine Meldesperre eintragen zu lassen. Entsprechende Bemühungen seines Verbandes beim Bundesinnenministerium seien bisher allerdings nicht erfolgreich gewesen.
Gerichtsvollzieher setzen im Auftrag der Justiz Geldforderungen bei Schuldnern durch oder stellen gerichtliche Schriftstücke zu. Auch die Pfändung von Gegenständen gehört zu ihren Aufgaben – oder die Räumung von Wohnungen oder Häusern. Sie treffen Menschen dabei oft in Extremsituationen an.










