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Home » Trauerfeier und Grabpflege von der Steuer absetzen?
Wirtschaft

Trauerfeier und Grabpflege von der Steuer absetzen?

Von zeit-heute.deNovember 18, 20252 Min Gelesen
Trauerfeier und Grabpflege von der Steuer absetzen?
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Trauerfeier und Grabpflege von der Steuer absetzen?

Frag t-online

Welche Kosten einer Beerdigung kann ich absetzen?


18.11.2025 – 08:11 UhrLesedauer: 2 Min.

imago images 0779966411Vergrößern des Bildes

Grabstein mit Verzierung: Unter bestimmten Voraussetzungen erkennt das Finanzamt Beerdigungskosten an. (Quelle: IMAGO/Nicole Krauthöfer/imago)

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um Beerdigungskosten und die Steuer.

Wenn Angehörige sterben, ist das nicht nur emotional belastend, sondern bringt auch allerhand Pflichten mit sich. Eine davon ist, die Beerdigung zu organisieren. Die ist teuer – vom Grabstein bis zur Trauerfeier. Eine t-online-Leserin wollte in dem Zusammenhang wissen, ob und wenn ja, welche Kosten einer Beerdigung sie steuerlich geltend machen kann.

Melanie Holz, Steuerexpertin bei Wiso Steuer, erläutert: „Beerdigungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Allerdings nicht beim Verstorbenen, sondern bei den Hinterbliebenen, also bei den Angehörigen, die die Kosten tatsächlich getragen haben. Das gilt etwa für Kinder, Ehepartner oder andere Erben.“

Damit das Finanzamt den Posten anerkennt, müssen Sie rechtlich (zum Beispiel als Erbe) oder aus sittlichen Gründen (etwa als naher Angehöriger) zur Übernahme der Kosten verpflichtet sein. Dabei prüft das Amt zuerst, ob der Nachlass – also das Vermögen des Verstorbenen, etwa Bankguthaben oder Lebensversicherungen – ausgereicht hat. „Nur wenn Sie die Beerdigung aus eigener Tasche zahlen mussten, können Sie die Kosten steuerlich absetzen“, so Holz.

Das Finanzamt berücksichtigt damit auch nur den Teil der Ausgaben, der nicht durch das Erbe oder durch Versicherungsleistungen gedeckt ist. Zu den abzugsfähigen Ausgaben gehören beispielsweise Sarg, Urne, Grabstätte, Grabstein, Friedhofsgebühren, Trauerfeier, Todesanzeige und Überführung des Verstorbenen. „Eine Pauschale gibt es bei der Einkommensteuer nicht – nur tatsächlich gezahlte Kosten zählen“, weiß die Expertin.

Doch längst nicht alles ist absetzbar: „Ausgaben etwa, die eher dem gesellschaftlichen Rahmen dienen, wie Trauerkleidung, Bewirtung der Trauergäste, Grabpflege und Blumenschmuck in der Trauerhalle, mindern Ihre Steuerlast nicht“, weiß Holz. Zudem erkenne das Finanzamt die Ausgaben nur an, wenn sie angemessen sind und Ihre zumutbare Eigenbelastung übersteigen.

Entscheidend sind also das eigene Einkommen, Ihr Familienstand oder wie viele Kinder Sie haben und finanziell versorgen müssen. Gut zu wissen: Bezüglich der Erbschaftsteuer gibt es eine Pauschale für Beerdigungskosten. Diese wurde ab 2025 von 10.300 Euro auf 15.000 Euro erhöht (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 Erbschaftsteuergesetz). Für die Berechnung der Erbschaftsteuer wird das Erbe automatisch um 15.000 Euro gemindert.

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