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Home » AfD reicht neue Klage zu Vornamen von Tatverdächtigen ein
Deutschland

AfD reicht neue Klage zu Vornamen von Tatverdächtigen ein

Von zeit-heute.deSeptember 18, 20252 Min Gelesen
AfD reicht neue Klage zu Vornamen von Tatverdächtigen ein
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AfD reicht neue Klage zu Vornamen von Tatverdächtigen ein

Wegen Vornamen

AfD will Herausgabe von Messerstatistik per Klage erzwingen

18.09.2025 – 02:12 UhrLesedauer: 1 Min.

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Schild mit der Aufschrift „Verfassungsgerichtshof“ (Symbolbild): Der Streit zwischen Senat und AfD um Vornamen von Straftätern geht in eine neue Runde. (Quelle: Christophe Gateau/dpa)

Erneute Klage in Berlin: Die AfD will Vornamen-Statistiken zu Gewalttaten einsehen – doch der Senat blockiert. Warum die Daten so umstritten sind.

Die Berliner AfD-Fraktion zieht erneut gegen den Senat vor den Verfassungsgerichtshof. Grund ist die weiterhin verweigerte Herausgabe von Vornamen-Statistiken zu Tatverdächtigen bei Messer- und anderen Gewaltstraftaten.

Der AfD-Rechtspolitiker Marc Vallendar habe eine entsprechende Organklage eingereicht, teilte die Partei mit. Vallendar hatte nach den 20 häufigsten Vornamen von Tatverdächtigen mit deutscher Staatsbürgerschaft im Zusammenhang mit Messerstraftaten gefragt.

Der Verfassungsgerichtshof hatte im Mai entschieden, dass der Senat diese Anfrage zu Unrecht abgelehnt hatte. Die Begründung, einzelne Personen könnten dadurch identifiziert werden, sei nicht tragfähig, befand das Gericht damals. Die Entscheidung fiel mit fünf zu vier Stimmen knapp aus.

Nach Darstellung der AfD weigert sich der Senat dennoch, die gewünschten Daten vorzulegen. Vallendar erklärte: „Der Senat weigert sich, dem Urteil des höchsten Berliner Gerichts Folge zu leisten.“ Damit untergrabe er mit voller Absicht den deutschen Rechtsstaat und agiere bewusst rechtswidrig.

Der Senat hatte zuletzt betont, Vornamen nicht nennen zu wollen, weil ein „erhebliches Missbrauchsrisiko“ bestehe. Es könne versucht werden, einen Zusammenhang zwischen ethnischer Zugehörigkeit und der Häufigkeit bestimmter Straftaten herzustellen.

Die AfD hatte die Anfrage gestellt, weil die Polizeistatistik zwar nach deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit unterscheidet, nicht aber nach einem möglichen Migrationshintergrund bei deutschen Tatverdächtigen. Über die Vornamen wollte die Partei Rückschlüsse darauf ziehen.

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