Es ging um 700.000 Euro
Dezernentin gewinnt vor Gericht gegen Immobilienfirma
19.03.2025 – 17:52 UhrLesedauer: 1 Min.
Ein Hauseigentümer fordert 700.000 Euro Schadenersatz von der Stadt Frankfurt und Dezernentin Sylvia Weber. Vor Gericht bekommt sie nun recht.
Die Klage einer Luxemburger Immobilienfirma gegen die Stadt Frankfurt und persönlich gegen Bildungsdezernentin Sylvia Weber (SPD) ist vom Landgericht Frankfurt abgewiesen worden. Das bestätigte ihre Partei in Frankfurt am Mittwoch. In dem Verfahren ging es um einen Mietvertrag für ein neues Dezernatsbüro in der Hedderichstraße in Sachsenhausen, den Weber 2022 verhandelt hatte.
Der Vertrag kam letztlich nicht zustande, da der Magistrat die erforderliche Zustimmung verweigerte. Der Immobilieneigentümer, der bereits Umbaumaßnahmen durchgeführt hatte, forderte daraufhin Schadenersatz in Höhe von 700.000 Euro. Das Gericht stellte jedoch fest, dass dem Kläger das eingegangene Risiko bei der vorzeitigen Schlüsselübergabe bewusst gewesen sei. Die Immobilie sei später zu höheren Preisen anderweitig vermietet worden.
Weber soll den Schlüssel nach eigener Darstellung im Dezember 2022 erhalten und im März 2024 zurückgegeben haben, nachdem der Magistrat die Anmietung abgelehnt hatte.
Die Frankfurter SPD bezeichnete das Urteil als eine gute Nachricht für kommunale Verantwortungsträger. Die Partei forderte die CDU auf, ihre Anschuldigungen gegen Weber zurückzunehmen. Besonders der CDU-Fraktionsvorsitzende Nils Kößler habe Weber im Vorfeld Untreue vorgeworfen. Die CDU hatte den Rücktritt der Dezernentin gefordert, nachdem die Klage bekannt geworden war.