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Kapitalauszahlung bei Riester: Wie viel bleibt nach Steuern?
19.03.2025 – 06:00 UhrLesedauer: 3 Min.
Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute: Wie genau wird eine einmalige Kapitalauszahlung bei einer Riester-Rente versteuert?
Wer jahrzehntelang für die Riester-Rente eingezahlt hat, steht im Alter vor einer wichtigen Entscheidung: Soll das angesparte Kapital in eine monatliche Rente umgewandelt werden oder ist eine einmalige Auszahlung besser? Doch kaum jemand denkt dabei an die Steuer – und wird dann womöglich „teuer“ überrascht. „Wie genau wird eine Kapitalauszahlung bei Riester versteuert?“, wollte nun ein t-online-Leser wissen. Und: Gibt es einen Weg, die Steuerlast zu senken?
1. Lebenslange monatliche Rente:
2. Kapitalauszahlung (Teilauszahlung):
Die Steuerlast hängt davon ab, wie viel Kapital auf einmal ausgezahlt wird und wie hoch das sonstige Jahreseinkommen ist.
Beachten Sie, dass vermutlich im selben Kalenderjahr Rentenzahlungen aus dem verbleibenden Guthaben überwiesen würden, die das Einkommen und somit die Steuerlast noch etwas ansteigen lassen.
Gut zu wissen: Die Möglichkeit, die Steuerbelastung der einmaligen Kapitalauszahlung durch die sogenannte Fünftelregelung zu mindern, ist bei einer regulären Teilauszahlung in der Regel nicht möglich. Damit die Regelung Anwendung findet, müsste die Auszahlung als außerordentliches Einkommen eingestuft werden (Paragraf 34 Abs. 1 EStG). Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Riester-Kleinstrenten als Einmalzahlung „abgefunden“ werden – wenn also die monatliche Rente geringer als etwa 35 Euro hoch wäre.
Entscheidet sich die oben genannte Riester-Sparerin gegen die einmalige Kapitalauszahlung und für die monatliche Rente, so wird auch diese nachgelagert versteuert. Das bedeutet, dass die Rentnerin auf die Rentenzahlung ihren persönlichen Einkommensteuersatz entrichten muss.
Ob Sie sich Riester teilweise auf einmal oder doch regulär als monatliche Rente auszahlen lassen möchten, gilt es gut zu überlegen. Klar ist: Die Teilauszahlung macht sich steuerlich bemerkbar und – dank Steuerprogression – je mehr, umso höher Ihre Teilauszahlung ausfällt und umso höher dadurch Ihr zu versteuerndes Einkommen wird. Zudem reduziert die Teilentnahme die Höhe Ihrer anschließenden monatlichen Riester-Rente: Denn es steht weniger Geld zur Verfügung, aus der sich die lebenslange Rente speist. Es kann sich lohnen, die individuelle Situation mit einem Steuerberater zu besprechen.