„Querdenken“-Gründer wird Betrug vorgeworfen
Ballweg-Prozess: Gericht schlägt Einstellung vor
Aktualisiert am 17.03.2025 – 10:44 UhrLesedauer: 1 Min.
Das Landgericht Stuttgart schlägt eine Einstellung des Betrugsverfahrens gegen den „Querdenken“-Initiator Michael Ballweg vor.
Der „Querdenken“-Gründer Michael Ballweg saß ab Juni 2022 bereits monatelang in Untersuchungshaft, seit vergangenem Oktober wird am Landgericht Stuttgart verhandelt. Am Montag schlug die Vorsitzende Richterin jetzt vor, das Betrugsverfahren gegen Ballweg einzustellen. Der Grund: Geringfügigkeit.
Die Staatsanwaltschaft stimmte dem Vorschlag jedoch nicht zu. Eine Verurteilung sei wahrscheinlich, sagten die Ankläger.
Ballweg wird versuchter Betrug in 9.450 Fällen vorgeworfen. Laut der Staatsanwaltschaft warb er von Tausenden Menschen mehr als eine Million Euro Spenden für die Organisation der „Querdenker“-Bewegung ein, täuschte die Spender aber über die Verwendung der Gelder.
Ballweg soll der Anklage zufolge 575.929,84 Euro für private Zwecke verwendet haben. Der Vorwurf lautet auf versuchten Betrug, weil einigen Spendern wohl gleichgültig gewesen ist, was mit dem Geld passiert, so die Argumentation der Staatsanwaltschaft. Deshalb sei aus juristischer Sicht niemand wirklich betrogen worden. Daher steht im Prozess die Täuschungsabsicht Ballwegs im Mittelpunkt.
Die Verteidigung bezeichnete die Vorwürfe wiederholt als haltlos. Nach mehreren Monaten Prozess waren in der vergangenen Woche Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft zu einer nichtöffentlicher Sitzung zusammengekommen, um sich über den Verfahrensstand auszutauschen.
Die „Querdenken“-Bewegung hatte sich im Zuge der Corona-Pandemie von Stuttgart aus in vielen deutschen Städten formiert. Die Anhängerinnen und Anhänger demonstrierten immer wieder öffentlich gegen die politischen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus.
Ballweg war im Juni 2022 wegen der Betrugsvorwürfe verhaftet worden, ein Untersuchungsrichter nahm Fluchtgefahr an. Im April 2023 war Ballweg aus der Haft entlassen worden.