Tür auf und rumms
Auf dem Parkplatz: Wer haftet bei einem Türunfall?
Aktualisiert am 10.03.2025 – 12:36 UhrLesedauer: 2 Min.
Nicht nur im fließenden Verkehr, sondern auch auf Parkplätzen sollten Autofahrer ihre Türen nur öffnen, wenn sie ganz sicher sind, keinen Schaden zu verursachen –das kann im Zweifelsfall teuer werden.
Wer sein Auto an einer Straße parkt, muss beim Türöffnen darauf achten, dass nichts oder niemand dadurch gefährdet wird. Schließlich gehören plötzlich aufgerissene Autotüren zu den unterschätzten Risiken im Straßenverkehr – etliche Fußgänger und vor allem Radfahrer werden zu Opfern solcher sogenannter „Dooring“-Unfälle.
Doch wie sieht es aus, wenn das Ganze auf einem Parkplatz geschieht – wer muss in solchen Fällen haften?
Eine Frau parkte mit ihrem Auto in einen schräg liegenden Parkplatz ein. Dabei stieß sie mit der Fahrertür des neben ihr stehenden Autos zusammen, die offen stand. Das Landgericht Saarbrücken musste klären, wer die Schuld trägt.
Das Urteil: Drei Viertel der Schuld trägt die Frau, die die Tür ihres Autos auf dem Parkplatz geöffnet hatte. Wer aus seinem Auto aussteigen will, muss nicht nur im fließenden Verkehr, sondern auch auf Parkplätzen sichergehen, dass niemand dadurch Schaden nimmt.
Die bereits parkende Frau hatte ausgesagt, sie habe sich nur vergewissert, ob neben ihr ein Fahrzeug stehe, nicht ob ein Fahrzeug von hinten einfahren werde. Das werteten die Richter als sorgfaltswidrig: Die Frau hätte während des gesamten Vorgangs den rückwärtigen Verkehr beobachten müssen – vor allem, weil die offene Tür in die nächste Parkbucht hineinragte.
Aber auch die einparkende Frau kam nicht mit weißer Weste davon: Sie haftete zu einem Viertel. Die Richter wiesen darauf hin, dass auch Einparkende auf die Verkehrsteilnehmer direkt neben der eigenen Lücke Rücksicht nehmen müssen. In diesem Fall konnte nicht festgestellt werden, ob die Einparkende vorsichtig in die Lücke eingefahren ist, wie es eigentlich Pflicht ist.