Bleibt Kiffen erlaubt?
Union drängt auf Änderungen beim Cannabisgesetz
Aktualisiert am 02.03.2025 – 08:15 UhrLesedauer: 4 Min.
Im Wahlkampf war CDU-Chef Merz gefragt worden, ob „Bubatz“ legal bleibe. Er konnte mit dem Slang-Begriff für Cannabis wenig anfangen und fragte amüsiert zurück: „Was ist Bubatz?“. Jetzt wird es ernst.
Die von der Ampel-Koalition beschlossene Teillegalisierung von Cannabis zu Genusszwecken sollte aus Sicht von Unionspolitikern reformiert oder sogar komplett rückabgewickelt werden. „Als Union werden wir alles daransetzen, die negativen Auswirkungen der Cannabislegalisierung zu stoppen, Drogenkriminalität zu bekämpfen und den Jugendschutz zu stärken“, sagt der CDU-Rechtspolitiker Günter Krings der Deutschen Presse-Agentur.
Das Cannabisgesetz der Ampel sei „ein gefährlicher Irrweg“ und müsse „rückgängig gemacht werden“, betont der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion, Tino Sorge. „Wie genau eine Lösung am Ende aussieht, wird letztendlich von der künftigen Regierungskonstellation abhängen“, sagt der CDU-Politiker mit Blick auf die Sondierungsgespräche zwischen Union und SPD. Neue Studienergebnisse aus Kanada zeigten einen besorgniserregenden Anstieg von Psychosen nach der dort erfolgten Legalisierung von Cannabis. Diese Ergebnisse dürften nicht ignoriert werden. Gleichzeitig betonte er, eine gute Versorgung von Patienten mit Medizinalcannabis müsse auch weiterhin sichergestellt werden.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) will auf jeden Fall nicht zurück zur alten Rechtslage. Sie spricht sich allerdings für mehrere konkrete Änderungen aus.
Seit April vergangenen Jahres ist in Deutschland der nicht medizinische Cannabiskonsum für Volljährige mit zahlreichen Beschränkungen legal. Erlaubt ist der Anbau von bis zu drei Pflanzen in Privatwohnungen. Aufbewahren darf man bis zu 50 Gramm Cannabis. Zudem ist es nicht-kommerziellen „Anbauvereinigungen“ mit Lizenz erlaubt, gemeinschaftlich Cannabis für den eigenen Konsum anzubauen. Die einstige Koalition von SPD, Grünen und FDP hat mit der Reform vier wesentliche Ziele verfolgt:
Für Unionspolitiker Krings ist jetzt schon klar, dass diese Ziele verfehlt wurden. Er sagt: „Durch die Legalisierung wurde lediglich der Schwarzmarkt ausgeweitet und die Justiz und Polizei stark belastet.“
Auch die GdP sieht trotz der Entkriminalisierung des Kiffens in Bezug auf Erwachsene in der Summe keinen Entlastungseffekt für die Polizei. Sie verweist auf den Kontrollaufwand durch die Überwachungen von Konsum-Verbotszonen, wie sie in einigen Kommunen dauerhaft oder temporär – etwa bei Volksfesten – eingerichtet werden sowie auf verstärkte Kontrollen im Straßenverkehr.
Auch von einer erfolgreichen Eindämmung des Schwarzmarkts mag Alexander Poitz, Kriminalbeamter und stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender, nicht sprechen. Er sagt: „Gestiegene Nachfrage, neue Zielgruppen, größere Mengen, Preise, Verfügbarkeit und Konsumtouristen stärken eher kriminelle Strukturen als sie zu schwächen.“. Auch eine Unterwanderung der Anbauvereine sei zu befürchten.
Denn der Verkauf von Cannabis bleibt strafbar. „Unsere Kolleginnen und Kollegen haben vermehrt Sachverhalte im Zusammenhang mit Cannabis im öffentlichen als auch privaten Raum sowie im Straßenverkehr festgestellt“, berichtet Poitz. Aktuelle Daten lägen zwar bislang nicht vor, es sei aber zu vermuten, dass auch die Menge an beschlagnahmten Cannabis für das Jahr 2024 zugenommen hat.