Schnelles Sondervermögen im alten Bundestag
„Das wäre der GAU“: Linke droht Union und SPD mit Klage
28.02.2025 – 15:51 UhrLesedauer: 1 Min.
Der neue Bundestag könnte die Schuldenbremse reformieren – und so einen größeren Finanzierungsspielraum garantieren. Bei einer anderen Lösung droht die Linke mit Konsequenzen.
Die Linke droht mit einer Verfassungsklage, falls CDU/CSU und SPD sich kurzfristig auf eine Änderung des Grundgesetzes für ein Rüstungs-Sondervermögen mit 200 Milliarden Euro verständigen. „In diesem Fall behalten wir uns den sofortigen Gang nach Karlsruhe offen“, erklärte der amtierende Parlamentarische Geschäftsführer Christian Görke.
Beim „Übergangs-Bundestag“ sei parlamentarische Zurückhaltung geboten, meinte Görke. Für eine Grundgesetzänderung in der Übergangszeit vor der Konstituierung eines neuen Bundestags gebe es keinen Präzedenzfall.
„Ein Scheitern in Karlsruhe wäre der GAU für den Start der neuen Koalition“, erklärte der Linken-Politiker weiter. „Wir erwarten, dass stattdessen im 21. Deutschen Bundestag die historische Chance zur grundsätzlichen Reform der Schuldenbremse angegangen wird.“
Der 2021 gewählte Bundestag amtiert, bis sich das am vergangenen Sonntag gewählte Parlament konstituiert. Im alten Bundestag haben CDU/CSU, SPD und Grüne eine Zwei-Drittel-Mehrheit, wie sie für Verfassungsänderungen nötig ist. Im neuen Parlament käme eine Zwei-Drittel-Mehrheit nur noch mit Stimmen der Linken oder der AfD zustande.
Ein Haushaltsurteil, das Umwidmungen von Geldern aus Sondervermögen als rechtswidrig befand, hatte die Ampel 2023 in eine schwere Krise gestürzt. Uneinigkeiten über den Haushalt und Sparpläne waren schließlich entscheidender Grund für den Ampel-Bruch Ende 2024.