Schayani stellte in den Raum, ob die von Merz geforderte Verschärfungen bei Migration und Asyl „einfach nur geschickt“ von der AfD abgeschrieben worden seien. Die Journalistin wollte von Frei wissen, wo Menschen denn dann noch in Deutschland Asyl beantragen sollten, wenn sie ohne Einreisegenehmigung an den Grenzen zurückgewiesen werden.
Gar nicht, lautete mehr oder minder seine Antwort – ausgenommen die wenigen Flüchtlinge, die per Flugzeug einreisen oder möglicherweise handverlesene Kontingente von besonders schutzbedürftigen Menschen. „Wenn jemand in Österreich ist, ist er nicht auf der Flucht“, pochte Frei auf das Prinzip, dass der Asylantrag im ersten Land der Europäischen Union gestellt werden muss.
Es gebe nicht das Recht, sich das Land für den Asylantrag auszusuchen, betonte auch von Storch. Ginge es nach der AfD, würde laut der Fraktionsvize der Schutzstatus aller Asylbewerber überprüft. Insbesondere Afghanen und Syrer müssten laut von Storch ausgewiesen werden.
Die AfD-Politikerin verwies dabei auch auf den hohen Anteil von Ausländern unter den Tatverdächtigen von Gruppenvergewaltigungen. Auch Merz hatte seinen umstrittenen Entwurf zum sogenannten Zustrombegrenzungsgesetz unter anderem mit dem Hinweis auf „tägliche Gruppenvergewaltigungen aus dem Asylmilieu“ verteidigt.
Mit Gruppenvergewaltigungen sind in der polizeilichen Kriminalstatistik Vergewaltigungen mit mehr als einem Tatverdächtigen gemeint. 761 Fälle wurden 2023 erfasst. Viele begangen von „Zuwanderern“, wie von Storch sagte. Da widersprach Klamroth.
Richtig sei, dass 50 Prozent der möglichen Täter nicht deutsch sind, sagte der Moderator. „Nur, woher die kommen – das weiß man nicht“, behauptete er. Das könnten Flüchtlinge sein, aber auch australische Austauschstudenten.
Da lag der Moderator falsch: Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Sommer 2024 hat die Polizei nämlich durchaus die Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen erfasst. Bei den 761 Fällen hatten 2023 demnach 520 einen deutschen Pass. Nur 71 waren Syrer, 49 Afghanen, 43 Iraker und 33 Türken. Andere Nationalitäten oder der Aufenthaltsstatus wurden nicht aufgeführt.