Trunkenheit am Steuer
Strafbefehl gegen Jens Lehmann
Aktualisiert am 03.02.2025 – 16:23 UhrLesedauer: 2 Min.
Die Münchner Staatsanwaltschaft hat einen Strafbefehl gegen Jens Lehmann beantragt. Für den ehemaligen Torhüter könnte es teuer werden.
Ärger für Jens Lehmann: Die Staatsanwaltschaft München I hat einen Strafbefehl gegen den 55-Jährigen beim Amtsgericht München beantragt. Wie die Behörde auf Anfrage von t-online mitteilt, könnte es für den ehemaligen Torhüter teuer werden. Es sei „eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von über 90 Tagessätzen gebildet und beantragt“ worden, so Anne Leiding, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft München I. Zuerst hatte die „Bild“ über den Vorgang berichtet.
Der Grund für die mögliche Strafe ist eine Autofahrt von Jens Lehmann, bei der er mit Alkohol im Blut am Steuer erwischt wurde. Dies habe sich während des 1. Oktoberfest-Wochenendes im vergangenen Jahr ereignet, die Polizei zog Lehmann aus dem Verkehr. Die Polizeikontrolle fand am 23. September 2024 statt.
Zunächst hatte due Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl in Höhe von 80 Tagessätzen beantragt. Das Amtsgericht entschied nun, die Verurteilung Lehmanns im sogenannten Kettensägen-Prozess, über den Sie hier mehr erfahren, mit in die Strafe einzubeziehen. Wie Anne Leiding t-online erklärt, fließen jetzt mehrere Taten in die Gesamtstrafe mit ein. Deshalb spricht die Staatsanwältin von „über 90 Tagessätzen“. Wie hoch die Strafe genau ist, sagt Leiding nicht. Schließlich sei die Sache noch nicht rechtskräftig.
„Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte“, heißt es im Strafgesetzbuch. Ein Tagessatz wird demnach auf mindestens einen und höchstens dreißigtausend Euro festgesetzt. Die Höchstgrenze liegt bei 360 vollen Tagessätzen.
Wie es für Jens Lehmann weitergeht, bleibt also abzuwarten. Der ehemalige Nationaltorhüter kann Berufung einlegen. Sollte es bei dem geforderten Satz der Staatsanwaltschaft bleiben, wäre Jens Lehmann offiziell vorbestraft. Denn bei einer Tagessatzanzahl von mehr als 90 Tagessätzen ist eine Vorstrafe gegeben – und bei einer entsprechenden Verurteilung erscheint diese auch in einem polizeilichen Führungszeugnis.