Über tausend Seiten
Geheimes Gutachten zu AfD veröffentlicht
03.02.2025 – 13:24 UhrLesedauer: 1 Min.
2021 stufte der Verfassungsschutz die Partei zu einem „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ ein. Jetzt wurde der Bericht veröffentlicht, auf dem die Einstufung fußte.
Das Portal „netzplitik.org“ hat ein Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD veröffentlicht. Das über tausendseitige Papier bildete dabei die Grundlage für die 2021 erfolgte Hochstufung der Partei von einem „rechtsextremistischen Prüffall“ zu einem „rechtsextremistischen Verdachtsfall“.
Grundlage des Gutachtens bilden dabei ausschließlich öffentlich zugängliche Quellen, wie Reden, Artikel oder Beiträge in den sozialen Medien. Informationen von möglichen V-Leuten sollen nicht in die Bewertung eingeflossen sein. Die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes kommen zu dem Schluss, dass „tatsächliche Anhaltspunkte“ für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. Die Partei verfolgt demnach Bestrebungen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind.
Laut Verfassungsschutz gibt es in der AfD zahlreiche völkisch-nationalistische und menschenverachtende Positionen. Die Partei verbreite ein „menschenwürdewidriges“ Volksverständnis, pauschale Fremdenfeindlichkeit und Islamfeindlichkeit. Zudem soll sie durch gezielte Diffamierung von Institutionen und demokratischen Strukturen das Vertrauen in die bestehende Ordnung untergraben.
Besondere Sorge bereitet dem Verfassungsschutz die Nähe der AfD zu rechtsextremen Strukturen. 2020 wurde die parteiinterne Gruppierung „Der Flügel“ als gesichert rechtsextrem eingestuft. Trotz formeller Auflösung bleibt sein Einfluss laut Verfassungsschutz erhalten. Zudem bestehen Verbindungen zu rechtsextremen Organisationen und Akteuren in Deutschland und darüber hinaus.
Die AfD klagte gegen ihre Einstufung als Verdachtsfall, scheiterte jedoch vor dem Verwaltungsgericht Köln und dem Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen. Die Gerichte bestätigten den „begründeten Verdacht“, dass „maßgebliche Teile“ der Partei rechtsextreme Bestrebungen verfolgen. Damit bleibt der Verfassungsschutz berechtigt, die Partei zu beobachten und die Öffentlichkeit darüber zu informieren.