Hinterbliebene
Witwenrente nach Scheidung: Was Sie wissen sollten
Aktualisiert am 30.01.2025 – 16:49 UhrLesedauer: 2 Min.
Sind Sie geschieden und stirbt Ihr früherer Ehepartner, besteht in der Regel kein Anspruch auf Witwenrente. Es gibt jedoch Ausnahmen.
Nach einer Scheidung haben Sie keinen Anspruch auf eine Witwenrente, wenn Ihr geschiedener Ehepartner stirbt. War Ihr geschiedener Ehepartner wieder verheiratet, erhält sein überlebender Partner eine Witwenrente, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Wenn Sie jedoch bestimmte Bedingungen erfüllen, können Sie auch nach einer Scheidung eine Witwenrente erhalten, wenn Ihr geschiedener Ehepartner stirbt.
Nur in seltenen Fällen haben Sie nach einer Scheidung Anspruch auf Witwenrente, wenn Ihr Ex-Partner verstirbt:
Dass Sie unter diesen Voraussetzungen trotz Scheidung eine Witwenrente erhalten können, liegt am Versorgungsausgleich, der mit Wirkung vom 1. Juli 1977 eingeführt wurde. Der Versorgungsausgleich stellt sicher, dass beide Ehepartner nach einer Trennung die gleichen Rentenansprüche haben. Da vor dem 1. Juli 1977 kein Versorgungsausgleich durchgeführt wurde, besteht bei einer Scheidung vor diesem Datum ein Anspruch auf Witwenrente.
Wenn Sie nach einer Scheidung die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllen, spielt es keine Rolle, wie lange Sie mit Ihrem Ex-Partner verheiratet waren. Die Witwenrente wird bis zum Lebensende gezahlt. Die Zahlung endet jedoch, wenn Sie wieder heiraten.
Die Witwenrente für Beamte ist anders geregelt. Beim Tod eines Beamten erhält der überlebende Ehegatte ein Witwengeld, dessen Höhe der Witwenrente entspricht. Wenn Ihr geschiedener Ehepartner Beamter war und gestorben ist, können Sie einen Unterhaltsbeitrag erhalten. Diesen können Sie beim Dienstherrn Ihres geschiedenen Ehepartners beantragen. Ein Unterhaltsbeitrag kann gezahlt werden, wenn Sie
Nach dem Tod Ihres Ehepartners erhalten Sie lebenslang eine Witwenrente. Der Anspruch erlischt jedoch, wenn Sie wieder heiraten. Sie können dann eine Rentenabfindung beantragen.
Wenn Ihr neuer Ehepartner ebenfalls stirbt oder Ihre Ehe durch Scheidung endet, können Sie ab dem Folgemonat des Todes oder nach Rechtskraft des Scheidungsurteils wieder eine Witwenrente von Ihrem ersten Ehepartner erhalten. Diese Witwenrente müssen Sie innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Ehe bei der Rentenversicherung beantragen.