Möglicherweise ungültig
Keine geheime Wahl? Wirbel um FDP-Listen zur Bundestagswahl
21.01.2025 – 15:26 UhrLesedauer: 2 Min.
Landeswahlleiter prüfen FDP-Listen zu möglichen Verstößen gegen Wahlregeln. Der Vorwurf: Verstoß gegen den Grundsatz geheimer Wahlen in 14 Bundesländern.
Die Landeswahlleiter prüfen nach der Beschwerde eines Parteimitglieds die Landeslisten der FDP für die Bundestagswahl in 14 der 16 Bundesländer. Wie das Portal „Table.Briefings“ am Dienstag unter Berufung auf die Beschwerde berichtete, gehe es dabei um den Vorwurf des Verstoßes gegen den Grundsatz geheimer Wahlen bei den Aufstellungsverfahren in den jeweiligen Landesverbänden. Ein Parteisprecher erklärte hingegen: „Alle Anforderungen wurden erfüllt.“
Dem Bericht zufolge sind nur Niedersachsen und Berlin von der Beschwerde ausgenommen. Demnach sollten die Delegierten bei den Nominierungsparteitagen in allen anderen Landesverbänden handschriftlich „ja“, „nein“, „Enthaltung“ oder den Namen der Kandidaten auf einen weißen Zettel schreiben, statt auf vorgedruckten Stimmzetteln ein Kreuz zu setzen.
„Wenn die Namen der Kandidaten handschriftlich auf den Stimmzetteln notiert und diese dann direkt abgegeben werden, kann der Wahlberechtigte anhand seines Stimmzettels auch nach Abschluss des Wahlvorgangs identifiziert werden“, zitierte „Table.Briefings“ aus dem Schreiben an die Landeswahlleiter.
Außerdem seien auf den Parteitagen in der Regel keine Wahlkabinen vorhanden und die Delegierten säßen eng beieinander, sodass bereits die Wahlhandlung nicht geheim sei.
Der Beschwerdeführer verweist demnach auf den Leitfaden der Bundeswahlleiterin zur Durchführung von Aufstellungsversammlungen. Darin heißt es: „Zum Zwecke der Geheimhaltung muss gewährleistet sein, dass der Wahlberechtigte anhand seines Stimmzettels auch nach Abschluss des Wahlvorgangs nicht identifiziert werden kann.“
Mehrere Landeswahlleiter bestätigten dem Portal den Eingang des Schreibens. Eine Sprecherin des nordrhein-westfälischen Innenministeriums erklärte demnach, dass die Landeswahlleiterin die FDP bereits angeschrieben und um Stellungnahme gebeten habe.
Aus der Bundespartei hieß es dagegen, die betreffenden Landesverbände beantragten, „die Beschwerde zurückzuweisen“. Alle Anforderungen seien erfüllt worden, erklärte ein Sprecher und fügte an: „Wir müssen uns darauf einstellen, dass dieser Wahlkampf massiv von Beeinflussungen und irritierenden Nachrichten geprägt sein wird.“