Zum Start der elektronischen Patientenakte gab es Aufregung und Protest. Jeder kann gegen seine ePA Einspruch einlegen. Was spricht dafür, was dagegen?
In drei Modellregionen wird am 15. Januar die elektronische Patientenakte eingeführt. Sie ist eine Art digitaler Gesundheitsordner, in dem alle relevanten Dokumente (Arztbriefe, Befunde, Medikationspläne und Röntgenbilder) gespeichert werden können.
Diese stehen dann auf dem Smartphone, dem PC oder dem Laptop zur Verfügung. Damit erhalten Ärzte und Krankenhäuser, aber auch Psycho- und Physiotherapeuten, Pflegekräfte, Arbeits- und Betriebsmediziner sowie Hebammen Zugriff auf die Daten. Seit 2022 sind bereits der elektronische Impfpass und der Mutterpass, die U-Untersuchungshefte für Kinder sowie das elektronische Zahn-Bonusheft Bestandteil der ePA.
Zuletzt gab es Aufregung und Protest, als der Chaos Computer Club öffentlich machte, dass die ePA eine Vielzahl von Sicherheitslücken aufweise und offenbar gehackt werden kann. Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, sagte Anfang Januar im „Ärzteblatt“, er würde seinen Patienten Stand jetzt die ePA nicht empfehlen – die möglichen Einfallstore seien zu groß.
Dem widerspricht der Generalsekretär der Intensiv- und Notfallmediziner-Vereinigung Divi, Uwe Janssens, in der „Augsburger Allgemeinen“. Er warnt vor einem leichtfertigen Widerspruch gegen die künftige Speicherung medizinischer Daten in ihrer elektronischen Patientenakte (ePA). Es sei aus medizinischer Sicht „völlig unvernünftig“, der Nutzung zu widersprechen. „Wer widerspricht, gefährdet möglicherweise die eigene Versorgung und Gesundheit.“
Seine Begründung: „Gerade in Notfallsituationen kann der Verzicht auf digitale Informationen zu gefährlichen Verzögerungen oder Fehlern führen“, sagte der Intensivmediziner. Im Notfall seien umfassende und entscheidungsrelevante Patientendaten oft nicht verfügbar – Patienten seien nicht ansprechbar oder hätten schlichtweg keine Unterlagen dabei. „Wenn wir schnell auf wichtige Informationen wie Medikationspläne, Diagnosen und aktuelle Befunde zugreifen könnten, würde das die Versorgung massiv verbessern und vereinfachen sowie sicherer machen“, so seine Argumentation.
Ähnlich argumentiert auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD): Die ePA bringe enorme Vorteile für den Patienten, erklärte er. Die Medikation sei deutlich sicherer. „Schon bei der Einführung werden wir Zehntausenden Menschen das Leben retten können.“ Die Behandlung sei langfristig schlicht besser und komfortabler, weil die Ärzte alle Daten vorliegen hätten und die Behandlung so optimieren könnten.
Dennoch denken viele über einen Widerspruch nach. Vor allem Menschen, die nicht über die technische Ausstattung verfügen. Allerdings soll die ePA auch ihnen Vorteile bieten. So heißt es beim Bundesgesundheitsministerium: „Auch ohne App können Versicherte eine ePA für alle haben, sodass im Fall einer Behandlung die betreffenden Ärztinnen und Ärzte, das Krankenhaus oder die Apotheke sowohl Daten in die ePA einstellen als auch vorhandene Daten einsehen können. Darüber hinaus können Versicherte auch eine Vertreterin bzw. einen Vertreter, zum Beispiel ein Familienmitglied, berechtigen, die ePA in ihrem Auftrag über die App einzusehen und zu verwalten. „
Was aber tun, wenn man die ePA dennoch nicht will? Die gute Nachricht: Die Nutzung ist freiwillig. Sie können jederzeit widersprechen.
Dieser Widerspruch kann bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden und beeinflusst die Qualität der Gesundheitsversorgung nicht negativ.
Nach Auskunft der AOK haben Sie folgende Optionen, die Nutzung der ePA insgesamt oder in Teilen abzulehnen.
Für den Widerspruch bieten die Kassen entsprechende Formulare an. Wenden Sie sich dazu an Ihre Krankenkasse.