Auf Reisen
Wie viel Gold darf man im Flugzeug mitnehmen?
Goldschmuck aus dem Ausland stellt ein schönes Mitbringsel dar. Ein zu hoher Warenwert kann aber Probleme verursachen. Diese Regeln gelten.
25.12.2024 – 03:00 Uhr|Lesedauer: 2 Min.
Armbänder, Ketten oder Ringe aus Gold: Lieben Sie Goldschmuck und haben auf Ihrer Reise ein paar wertvolle Schmuckstücke eingekauft, ist Vorsicht geboten. Bei Flugreisen müssen bestimmte Waren vorher angemeldet werden, denn es können Zollgebühren anfallen. Kennen Sie die Regelungen, brauchen Sie sich jedoch keine Sorgen zu machen.
Ob Schmuck, Goldbarren oder Deko-Objekte aus Gold – all diese gelten als Barmittel beziehungsweise gleichgestellte Zahlungsmittel und müssen auch so behandelt werden. Das bedeutet: Wenn Sie Gold mit ins Flugzeug nehmen möchten, müssen Sie vorher den Wert ermitteln.
Laut deutschem Zoll liegt die Freigrenze für Güter im Luftverkehr bei 430 Euro, wenn Sie Gold aus dem Nicht-EU-Ausland einführen. Überschreiten Sie diese Summe, müssen Sie das Gold oder andere Waren, die Sie mit sich führen, vor Reiseantritt anmelden. Liegen Sie unter den 430 Euro, müssen Sie das Gold nicht anmelden und keine Einfuhrumsatzsteuer oder Zoll zahlen.
Reisen Sie innerhalb der EU, gelten andere Grenzen. Hier dürfen Sie mit insgesamt bis zu 10.000 Euro das Flugzeug betreten, ob in Form vor Bargeld oder anderen Gütern wie Gold, Edelmetallen, Aktienpapieren oder Sparbüchern ist dabei egal.
Goldschmuck muss nicht angezeigt werden. Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel wie Goldmünzen, Barren oder Anlagegold über 10.000 Euro müssen vor der Flugreise beim Zoll angemeldet werden. Die Formular „Anmelden von Barmitteln“ erhalten Sie online oder am Schalter. Halten Sie es unterschrieben bereit und zeigen Sie es bei der Zollkontrolle vor.
Überschreiten Sie die Freigrenzen innerhalb der EU oder in Nicht-EU-Ländern, fallen Gebühren an. Einerseits müssen Sie eine Einfuhrumsatzsteuer zahlen, die bei 19 Prozent liegt. Damit soll verhindert werden, dass Gold günstig im Ausland eingekauft und unversteuert eingeführt wird.
Anlagegold wie Münzen oder Barren ist jedoch von der Einfuhrumsatzsteuer befreit, wenn es aus mindestens 995-tausendstler Feingold besteht und das Prägungsjahr von Goldmünzen nicht vor 1800 liegt.